Mehr Sicherheit für Betriebe: Land fördert Einbruchsmelde- und Überwachungsanlagen
Die neue Fördermaßnahme basiert auf dem Landesgesetz Nr. 4 von 1997 zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft und richtet sich an Unternehmen, die ihre Sicherheitssysteme modernisieren oder erweitern möchten.
Förderkonditionen im Überblick
Die Förderung steht Einzelunternehmen, Gesellschaften, Konsortien und Kooperationen offen, die in Südtirol tätig sind. Dabei müssen die Antragsteller eine Handwerks-, Industrie-, Handels-, Dienstleistungs- oder Tourismustätigkeit als Hauptgeschäft ausüben, informiert der lvh in einer Aussendung. Die förderfähigen Investitionen müssen in den Jahren 2024 oder 2025 getätigt werden.
Pro Antrag können bis zu drei Betriebssitze berücksichtigt werden. Der Zuschuss deckt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, wobei die Mindestausgabe bei 1.000 Euro und die maximale Fördersumme bei 4.000 Euro pro Betrieb liegt. Um diese Höchstförderung zu erhalten, darf die Gesamtausgabe 8.000 Euro nicht überschreiten.
Antragstellung und Voraussetzungen
Anträge müssen vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden und sind bis spätestens 31. Dezember 2025 über die Plattform „myCivis“ herunterzuladen und per PEC an das Amt für Handel und Dienstleistungen der Abteilung Wirtschaftsentwicklung zu senden. Weitere Informationen zu den Details der Förderung und zur Antragstellung können beim lvh bzw. dem Amt für Handel und Dienstleistungen eingeholt werden.
Ein wichtiger Schritt für mehr Sicherheit
„Diese Fördermaßnahme ist ein wichtiger Schritt, um den Schutz von Betriebsstätten nachhaltig zu gewährleisten und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen durch innovative Lösungen zu stärken,“ erläutert lvh-Präsident Martin Haller. lvh-Direktor Walter Pöhl ergänzt: „Betriebe erhalten damit die Möglichkeit, ihre Sicherheitsinfrastruktur durch modernste Überfall- und Einbruchsmeldeanlagen sowie Videoüberwachungssysteme auf den neuesten Stand der Technik zu bringen.“
Im Bild (v.l.n.r): lvh-Direktor Walter Pöhl und lvh-Präsident Martin Haller – Foto © Harald Wisthaler