Handy am Steuer wird teuerer: Neue Regeln im Straßenverkehr
Die Reform sieht drastische Bußgelder für riskantes Verhalten wie das Telefonieren am Steuer und Geschwindigkeitsüberschreitungen vor. Wer beim Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung erwischt wird, muss künftig mit einer Strafe zwischen 250 und 1.000 Euro rechnen. Bei Wiederholungstätern drohen sogar bis zu 1.400 Euro Bußgeld, der Entzug der Fahrerlaubnis für bis zu drei Monate sowie der Abzug von acht bis zehn Punkten. Bei Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit können Strafen von bis zu 1.500 Euro verhängt werden, teilt die Verbraucherzentrale Südtirol in einer Aussendung mit.
E-Roller müssen künftig mit Blink- und Bremslichtern sowie Kennzeichen ausgestattet sein. Zudem besteht Helm- und Versicherungspflicht. Sie dürfen nur auf urbanen Straßen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von maximal 50 km/h genutzt werden – weder auf Radwegen noch in Fußgängerzonen. Knifflig dürfte die Pflicht der Sharing-Anbieter werden, die für E-Roller automatische Systeme einbauen müssen, die das Fahren außerhalb der zugelassenen Bereiche verhindern.
Positionierung der Messanlagen
Ein wichtiger Punkt der Reform betrifft die Geschwindigkeitskontrollen. Messanlagen müssen gut sichtbar und korrekt ausgeschildert sein. So müssen urbane Messgeräte mindestens 80 Meter und auf extraurbane mindestens 150 Meter vor der Messung durch Hinweisschilder angezeigt werden. Zudem müssen zwischen zwei Messgeräte auf Hauptverkehrsstraßen mindestens drei Kilometer Abstand liegen, auf Nebenstraßen mindestens ein Kilometer. Mobile Messungen sind nur dann zulässig, wenn die Polizei- oder Gemeindefahrzeuge mit eingeschaltetem Blaulicht unterwegs sind. Verstöße gegen diese Vorschriften können dazu führen, dass Bußgelder rechtlich angefochten werden können. Dessen sollten sich Verkehrsteilnehmer jedenfalls bewusst sein.
Bewertung der Reform
Etwas Licht und viel Schatten; so lässt sich die Reform kurz und knapp zusammenfassen. Umweltschutz- und weitere Verbände kritisieren die Reform teilweise massiv. Sie gefährde die Sicherheit und Mobilität von Fußgänger und Radfahrer, da sie Schutzmaßnahmen teilweise abschwäche. Statt auf Prävention zu setzen, fokussiere sich die Reform auf härtere Strafen, während die Hauptursachen wie überhöhte Geschwindigkeit und Ablenkung durch Smartphones unzureichend bedacht würden. Auch werden die Gemeinden in ihrer Handlungsfreiheit deutlich eingeschränkt. Hauptaugenmerk der Reform bleibt somit die drastische Erhöhung der Strafen.
„Wie ein Damoklesschwert, das als ständige Bedrohung über einem schwebt, soll auch hier die bloße Androhung von Strafen das Verhalten der Verkehrsteilnehmer beeinflussen und die Sicherheit erhöhen“, erklärt Reinhard Bauer, Rechtsberater der Verbraucherzentrale Südtirol. „Höhere Strafen allein lösen jedoch nicht die Ursachen der Gefährdung. Es braucht gezielte Prävention und sichtbare Kontrollen. Positiv hervorzuheben sind nur wenige Maßnahmen, wie die neuen Vorgaben für E-Roller oder die verpflichtenden 1,5 Meter Überholabstand für Radfahrer.“ So bleibe die Reform unvollständig.
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29.11.2024
Edwas Taschengeld für den maroden Staat
29.11.2024
Reine Abzocke. Die Gesetze hat es schon vorher gegeben, nur werden sie nicht angewendet. Und wenn irgendwo ein Polizeiauto steht, sieht man auch alle beide Beamten mit dem Handy. Super nicht?
29.11.2024
Bitte straft auch die Drängler saftig, weil solche ungehobelte Autofahrer gibts leider genug.
Was ich nicht verstehe, wieso kann man Geschwindigkeits Kontrollen nicht so durchführen wie in anderen EU Länder. Wieso muß dem Autofahrer vorher hingewiesen werden das kontrolliert wird, sind wir hier in einem Affentheater?