Zwölfjährige missbraucht: 17-Jähriger wird beschuldigt
Die Jugendlichen hatten die Zwölfjährige über einen Burschen kennengelernt, in den das Mädchen verliebt gewesen sein dürfte und mit dem es zu Zärtlichkeiten, aber nicht mehr gekommen sein soll. Über diesen Burschen kam das Mädchen in Kontakt zu den Beschuldigten, die sich allesamt über Parkanlagen in Favoriten kannten. In weiterer Folge soll es zu sexuellen Kontakten mit dem unmündigen Kind gekommen sein, wobei sich das Mädchen in einigen Fällen als älter als 14 ausgegeben haben dürfte.
Treffen mit 17-Jährigem in Parkhaus
Über Snapchat, über die sich alle ausgetauscht hatten, hatte auch der 17-Jährige mit dem Mädchen Kontakt aufgenommen. Anfang des Jahres – ein genauer Zeitpunkt ist laut Staatsanwältin nicht mehr feststellbar – trafen sich die beiden mit anderen Jugendlichen in dem Park, um dann aufgrund der Kälte in ein nahe gelegenes Parkhaus zu gehen. Als alle anderen nach Hause gegangen waren, gingen das Mädchen und der junge Syrer in das oberste Stockwerk des Parkhauses.
Dort soll es zunächst zu einem freiwilligen Kuss gekommen sein, danach soll der 17-Jährige die damals Zwölfjährige allerdings gewaltsam zu sexuellen Handlungen gebracht haben, was die Anklagebehörde als Vergewaltigung wertete. Beschuldigt wird der Bursche auch, unbare Zahlungsmittel entfremdet und betrügerischen Datenverarbeitungsmissbrauch begangen zu haben. Bei ihm wurde eine fremde Kreditkarte, die er auf der Straße gefunden hatte, sowie Daten von fremden Bankomat- und Kreditkarten am Handy gefunden.
Beschuldigter zu Vergewaltigung tatsachengeständig
Zu beiden letzteren zeigte er sich geständig. Zur Vergewaltigung kündigte sein Verteidiger ein Tatsachengeständnis an. Der Anwalt zeigte Bedenken an der Qualifizierung des Delikts der Vergewaltigung. Im Vorfeld behauptete der Bursche, er hätte mit dem Mädchen nie über das Alter gesprochen und sei davon ausgegangen, mit einer Gleichaltrigen einvernehmlichen Sex gehabt zu haben. Deshalb hat die Staatsanwaltschaft auch das Delikt des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nicht angeklagt. Das Opfer hatte jedoch „glaubhaft geschildert“, vergewaltigt worden zu sein, sagte die Staatsanwältin. Im Anschluss wurde für das Sexualdelikt die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Der Verteidiger hatte dies beantragt, der Schöffensenat gab dem statt.
Der Prozess begann mit einiger Verspätung, weil der Angeklagte bei der Eingangskontrolle lange warten musste. Der 17-Jährige, der mit seinem Vater zum Gericht kam, entschuldigte sich höflich bei der vorsitzenden Richterin. Aufgrund des großen Medieninteresses führte der Anwalt seinen jugendlichen Mandanten dann über einen anderen Gang. Im Bereich des Verhandlungssaales herrschte Film- und Fotografierverbot.
APA/UT24
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