von ag 25.11.2024 10:18 Uhr

Wie funktioniert „Check-in“ bei Flugreisen?

Um eine Flugbuchung in Anspruch nehmen zu können, muss ein sogenannter Check-in erfolgen. Daraufhin wird die Bordkarte ausgestellt, welche zum Betreten des Flugzeugs berechtigt. Wie der Check-in durchgeführt werden kann, welche Schwierigkeiten dabei auftreten können und ob es möglich ist, zusätzliche Kosten zurückzufordern, erklärt das Europäische Verbraucherzentrum.

APA/Deutsche Presse-Agentur GmbH

Der Check-in kann online (auf der Internetseite der Fluggesellschaft oder mittels entsprechender App) oder am Flughafen (am Schalter oder Automat) vorgenommen werden. Vor allem bei Reisen mit Handgepäck ist der Online Check-in von Vorteil, denn Sie müssen keine zusätzliche Wartezeit am Check-in Schalter des Flughafens einplanen und können den Sitzplatz selbst aussuchen. Achtung: Bei einigen Billigfluggesellschaften werden – je nach Tarifwahl – hohe Gebühren für den Check-in am Flughafen verlangt. Das europäische Verbraucherzentrum empfiehlt, die Möglichkeit des kostenlosen Online Check-in zu nutzen, um diese Gebühren zu vermeiden.

Welche sind die Fristen für den Check-in?

Die Fristen für den Check-in (sowohl online als auch am Flughafen) werden von den Fluggesellschaften in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen festgelegt und können auch je nach Zusatzleistungen bzw. Tarifklasse variieren. Wir empfehlen, die Buchungsbestätigung bzw. die Internetseite der Fluggesellschaft zu kontrollieren, um das Zeitfenster für den Check-in nicht zu verpassen. Wir empfehlen außerdem, sich vorab über die spezifischen Regelungen am jeweiligen Flughafen zu informieren, wenn Sie am Flughafen einchecken möchten. Auf jeden Fall sollte man genügend Zeit für den Check-in am Flughafen einplanen, da es vor allem in der Hochsaison zu längeren Warteschlangen kommen kann.

Achtung: Wenn das Zeitfenster für den Check-in verpasst wird, wird auch der Flug verpasst!

Der Online Check-in funktioniert nicht. Was nun?

Falls es (technische) Probleme beim Online Check-in gibt und dieser deshalb nicht möglich ist, sollte man aussagekräftige Screenshots oder Videos machen, um beweisen zu können, dass die Internetseite oder App der Fluggesellschaft nicht funktioniert. Das Europäische Verbraucherzentrum empfiehlt in einer Aussendung, ein anderes Gerät oder einen anderen Browser zu benutzen und es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal zu versuchen. Falls es weiterhin nicht möglich ist, online einzuchecken, und man deshalb eine Gebühr am Flughafen bezahlen muss, kann man anschließend versuchen, diese bei der Fluggesellschaft zurückzufordern.

Ich musste bei Ryanair oder Wizzair eine zusätzliche Gebühr für den Check-in am Flughafen bezahlen. Kann ich diese zurückfordern?

Die italienische Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt (AGCM – Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato) hatte bereits im Jahr 2023 ein Verfahren gegen die Fluggesellschaften Wizzair und Ryanair wegen möglicherweise irreführender Informationen zum Online Check-in und den Kosten für den Check-in am Flughafen eingeleitet. Vor kurzem haben die beiden Fluggesellschaften ihre diesbezüglichen Zusagen vorgelegt:

Sowohl Ryanair als auch Wizzair haben sich verpflichtet, bei der Buchung klar und deutlich auf den Zeitraum für den kostenlosen Online Check-in und auf die Kosten, die für den Flughafen Check-in anfallen, hinzuweisen. Darüber hinaus haben sich die Fluggesellschaften – dank der Intervention der Aufsichtsbehörde AGCM – verpflichtet, zusätzliche Kosten zu erstatten:

  • Ryanair wird den Passagieren, die zwischen 2021 und 2023 eine Beschwerde an das Unternehmen gerichtet haben, weil sie die Bedingungen für den Online Check-in nicht kannten, die gesamten Kosten für den Check-in am Flughafen in Höhe von 55 Euro erstatten.

Alle Passagiere, die im gleichen Zeitraum am Flughafen eingecheckt und den entsprechenden Aufpreis entrichtet haben, erhalten eine Rückerstattung von 15 Euro oder alternativ einen Gutschein im Wert von 20 Euro, der für den Erwerb von Ryanair-Dienstleistungen verwendet werden kann.

  • Wizzair wird den Passagieren, die sich zwischen 2019 und 2023 bei der Fluggesellschaft darüber beschwert haben, dass sie nicht online einchecken konnten und deshalb einen Aufpreis am Flughafen bezahlen mussten, den abgebuchten Betrag erstatten oder alternativ einen Wizz Credit in Höhe von 120 % des Betrages anbieten.
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