Arbeitsstipendien für Kunst- und Kulturschaffende 2025
„Die Stipendien sollen dazu beitragen, die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Künstlerinnen und Künstlern zu verbessern, künstlerische Arbeitsprozesse zu fördern und die Entwicklung von künstlerischen Konzepten und Projekten anzuregen“, begründet Kulturreferent LH Anton Mattle die Vergabe der Arbeitsstipendien.
Antragsberechtigt sind freischaffende Kunst- und Kulturschaffende mit Herkunft oder Lebensmittelpunkt in Tirol, die in den genannten Sparten professionell tätig sind. Die Arbeitsstipendien dienen der Realisierung eines konkreten künstlerischen oder kulturellen Vorhabens bzw. Projektes mit Tirolbezug. Dies können beispielsweise Kompositionsprojekte, Stück- und Drehbuchentwicklungen, künstlerische Rechercheprozesse oder literarische Projekte sein. Über die Vergabe der Stipendien entscheidet eine fachkundige Jury.
Bewerbungen können ab sofort bis zum 15. Februar 2025 mittels elektronischem Antragsformular eingereicht werden.