Zehn Millionen Euro für Radwegprojekte
Noch bis zum 29. Januar ist es für Gemeinden und Bezirksgemeinschaften möglich, Projektanträge über das Projektverwaltungssystem coheMON einzureichen. Besonderer Fokus wird bei der Bewertung der Gesuche auf „Fahrradschnell- und Alltagswege“ gelegt. 100 Prozent der förderbaren Kosten können bezuschusst werden, teilt das LPA in einer Aussendung mit.Â
Dazu zählen, neben den reinen Baukosten, auch die anfallenden Spesen für Planung, Bauleitung, Projektmanagement, Sicherheitskoordination und Abnahme. Projekte, deren förderbare Gesamtkosten weniger als 400.000 Euro oder mehr als 4 Millionen Euro betragen, können nicht eingereicht werden. Auch Projekte für Radfahrstreifen, die aus reinen Bodenmarkierungen bestehen, können nicht eingereicht werden. Sehr wohl kann um einen Beitrag für jene Radfahrstreifen angesucht werden, die in ihrer Ausführung der Qualität eines Radwegs entsprechen.
Auskunft zu technischen Fragen erteilt die Maßnahmenverantwortliche Abteilung Mobilität – Amt für Infrastrukturen und nachhaltige Mobilität.