von ag 21.11.2024 18:48 Uhr

Spendenaufruf für Südtiroler Familie nach Schicksalsschlag

Die Vinschger Schützen, das Nikolauskomitee Schlanders, der Verband der Seilbahnunternehmer Südtirols, TechnoAlpin und Oberalp Group rufen zu einer Spendenaktion für die Kinder von Andreas Gutgsell, über den „Bäuerlichen Notstandsfonds – Menschen helfen“ (BNF), auf. Nach einer OP, einem plötzlichen Hirnschlag und anschließendem Koma, hat sich das Leben des Familienvaters drastisch verändert.

Andreas Gutgsell aus Naturns Foto: Bäuerlicher Notstandsfonds

Der Familienvater Andreas Gutgsell (46) aus Naturns war als leidenschaftlicher Natur- und Bergmensch seit vielen Jahren in der Bergrettung ehrenamtlich tätig und stand dabei anderen Menschen in schwierigen Situationen zur Seite, berichtet der Bäuerliche Notstandsfonds in einer Aussendung. Seit einer OP, einem anschließenden plötzlichen Hirnschlag und längerem künstlichen Koma, hat sich sein Leben und jenes seiner Familie (Kinder: 13 und 16) aber schlagartig verändert. Trotz aller Bemühungen wird Andreas wohl nie mehr ein selbständiges Leben führen können und immer auf eine Rundum-Betreuung angewiesen sein. Er wird nicht mehr für seine Kinder sorgen können.

Das Darlehen für die vor wenigen Jahren erworbene Wohnung, das Heim der Kinder, kann nicht mehr zurückbezahlt werden. „Ein unfassbarer Schock, den es zu verarbeiten gilt – verbunden mit großen Zukunftsängsten. Die Familie braucht Unterstützung, damit die Kinder ihr Zuhause nicht verlieren und in der gewohnten Umgebung bleiben können“, heißt es in der Aussendung weiter.

Gespendet werden kann über die Spendenkonten des „Bäuerlichen Notstandsfonds EO“ unter dem Kennwort „Fam. A. Gutgsell” eingezahlt werden.

Kennwort: „Fam. A. Gutgsell“

  •     Raiffeisen Landesbank IBAN:  IT30 D 03493 11600 000300011231
  •     Südtiroler Sparkasse IBAN:  IT67 D 06045 11600 000000034500
  •     Südtiroler Volksbank IBAN:  IT15 U 05856 11601 050570004004

Die Spenden werden zur Tilgung des Darlehens, für Pflegekosten und Therapien verwendet. Die Spenden an den BNF können von Privatpersonen und von Betrieben in der Einkommenssteuererklärung abgesetzt werden.

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