Maskenpflicht: Landesgericht Bozen zweifelt Rechtmäßigkeit an
(Archiv/APA/dpa)
Das Gericht hinterfragt laut einer Aussendung von Vita, ob das Land Südtirol überhaupt die gesetzgeberische Kompetenz in diesem Bereich besessen habe.
Der Verfassungsgerichtshof habe in der Vergangenheit bereits entschieden, dass Regelungen zur internationalen Prophylaxe, einschließlich Maskenpflicht und Sanktionen, ausschließlich in die Zuständigkeit des Staates fallen. Ähnliche Urteile habe es beispielsweise 2021 zur autonomen Region Aosta gegeben.
Bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs werden alle laufenden Verfahren zur Maskenpflicht in Südtirol ausgesetzt, freut sich Vita. Beobachter gehen jedoch bereits jetzt davon aus, dass der Verfassungsgerichtshof das Gesetz für verfassungswidrig erklären könnte.