Landesrat Walcher begrüßt Aufschub des EU-Abholzungsgesetzes
Das EU-Parlament beschloss diese Woche, den Beginn der Verordnung von Ende 2024 auf Ende 2025 zu verschieben. Diese Fristverlängerung gibt der EU-Kommission Zeit, Länder anhand ihres Entwaldungsrisikos in Kategorien einzuteilen. Zudem erhalten Mitgliedsstaaten und Unternehmen mehr Vorbereitungszeit, um die komplexe Nachweispflicht zu erfüllen.
Besonders bedeutsam für Südtirol ist die Entscheidung, eine Kategorie für „risikofreie“ Gebiete einzuführen, für die geringere Auflagen gelten. „Sollte Südtirol als risikofreies Gebiet eingestuft werden, würde das die Bürokratie für Waldeigentümer und Verwaltung erheblich reduzieren“, betont Walcher.
Dank des bestehenden Forstgesetzes und einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung sieht Walcher Südtirol gut vorbereitet. Die Holznutzung ist durch das Auszeigeprotokoll bereits bis auf den Waldstandort nachvollziehbar, was eine Grundlage für die Einstufung als risikofreies Gebiet bildet.