Berg- und Skiführer: „Mehr Klarheit bei Kursen und Prüfungen“
„Dieser Beschlussentwurf“, erläutert Landesrat Walcher in einer Mitteilung der Südtiroler Landesverwaltung, „beinhaltet im Wesentlichen jene Vorschläge, die vor einem Jahr von der Landesberufskammer der Bergführer zur Änderung des über 30 Jahre alten Dekretes eingereicht worden waren“. Es seien „Vorschläge für eine Vereinfachung des Verfahrens und für größere Klarheit und Kohärenz der Inhalte von Kursen und Prüfungen“.
Was neu ist
Die Durchführungsverordnung zur Berg- und Skiführerordnung aus dem Jahr 1993 wird damit aufgehoben und durch die heute genehmigte ersetzt. Damit gilt in Zukunft: Die praktische Eignungsprüfung, die Ausbildungskurse, die Fortbildungskurse und die Spezialisierungskurse werden vom Direktor des Funktionsbereichs Tourismus des Landes ausgeschrieben. Der Kandidat muss einen Tourenbericht über die durchgeführte alpinistische Tätigkeit in den vergangenen fünf Jahren vorlegen, statt wie bis jetzt in den vergangenen drei Jahren. Es wird detailliert festgelegt, welche Touren erforderlich sind, damit der Tourenbericht eine positive Bewertung von Seiten der Prüfungskommission erhalten kann.
Die Ausbildungskurse werden in Module aufgeteilt und ändern teilweise ihre Bezeichnung und Dauer. Es wird eine klare Unterscheidung zwischen den Grundkursen und dem Aufstiegskurs durchgeführt. Am Ende des Aufstiegskurses muss eine Prüfung absolviert werden, um die fachliche Befähigung zur Ausübung des Bergführerberufs zu erlangen, am Ende der Grundkurse mit entsprechender Prüfung wird die Qualifikation zum Bergführeranwärter verliehen.