von ih 22.10.2024 20:45 Uhr

Fingerabdrücke bleiben für Polizei unverzichtbar

Fingerabdrücke sind aus Film und Fernsehen als polizeiliche Beweismittel wohlbekannt, aber auch in der realen Welt zählen sie zu den wichtigsten Instrumenten zur Aufklärung von Straftaten. 2023 wurden in Österreich bei 4.162 Fällen insgesamt 6.113 solcher sogenannter daktyloskopischer Tatortspuren im Automated Fingerprint Identification System (AFIS) gespeichert. Insgesamt 1.437.949 Zehnfingerabdrücke befanden sich Ende 2023 im österreichischen AFIS.

APA/THEMENBILD

Laut den Experten des österreichischen Erkennungsdiensts haben Fingerabdrücke in der Forensik nichts von ihrer Bedeutung verloren, auch im Angesicht neuer Technologien wie der Gesichtserkennung oder der DNA-Analyse. Denn die Papillarleisten, die Linien der Fingerkuppen, sind bei jedem Menschen einzigartig, sogar bei eineiigen Zwillingen. Selbst die Täter würden die Richtigkeit eines Treffers fast nie anzweifeln, sagt Reinhard Schmid, Büroleiter im Erkennungsdienst. Bis spätestens 2027 sei nun geplant, alle hiesigen Polizeidienststellen mit Live-Scannern zur Personenidentifikation auszustatten.

Die Fingerabdrücke an Tatorten werden üblicherweise mit Ruß- oder Magnetpulver sichtbar gemacht und per Spurensicherungsfolie abgesichert. Letztere hat übrigens einen heimischen Ursprung: 1909 entwickelte ein Agent des Erkennungsamts der Wiener Polizei die heute noch gängige Wiener Folie. Eignet sich eine Oberfläche nicht für Pulver, kommen andere chemische Mittel und Dampfmethoden zum Einsatz. Umgekehrt haften Fingerabdrücke oft über Jahre an Oberflächen und ermöglichen so langfristig Treffer.

Europaweite Abgleichung findet statt

Behörden können digitalisierte Abdrücke sowohl im nationalen AFIS als auch mit internationalen Datenbanken abgleichen – in der EU sind die AFIS-Systeme vernetzt. Allein im heimischen AFIS wurden 3.472 falsche Identitäten im Jahr 2023 geklärt. Ergeben Spuren bei schweren Delikten wie Mord keine Matches, werden diese laut Schmid jährlich europaweit neu abgeglichen, weil Täter häufig wegen kleinerer Delikte später ihre biometrischen Daten abgeben müssen und somit nachträglich auffindbar werden.

Zur Fehlerprävention ist beim Vergleich der (zuerst anonymisierten) AFIS-Treffer weiterhin die Begutachtung durch Fingerabdruck-Experten notwendig. Zwölf anatomische Merkmale müssen Fingerabdrücke mit den im AFIS vorgeschlagenen Ergebnissen gemein haben und nur nach doppelter Überprüfung dürfen Treffer an die Ermittlungsbehörden weitergeleitet werden.

apa

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