von hz 17.10.2024 17:30 Uhr

Finanzielle Verbesserungen für Lehrer

„Wir haben mit zweijähriger Verspätung die Frage des Elternurlaubs und des gerichtlich erstrittenen Rechts auf Zweisprachigkeitszulage endlich geregelt. Wir warten nun auf die Verhandlungen zur finanziellen Behandlung, die am Dienstag wieder aufgenommen werden. Wir wollen die verlorene Kaufkraft zurückgewinnen“, so der Sekretär der Gewerkschaft Bildung und Wissenschaft (GBW/FLC) im AGB/CGIL, Stefano Barbacetto.

APA/dpa

Am heutigen Donnerstag haben die Schulgewerkschaften, darunter auch die GBW/FLC, nach langen und komplizierten Verhandlungen mit der Landesagentur für Vertragsverhandlungen einen neuen Vertrag unterzeichnet.

Zweisprachigkeitszulage auch für ex C- und D-Prüfung

„Vorgesehen ist eine Anpassung an die staatliche Regelung, die einige Verbesserungen mit sich bringt“, so Barbacetto. Dabei wird der erste Monat der Elternzeit zu 100 Prozent und der zweite zu 80 Prozent vergütet, alle weiteren zu 30 Prozent, heißt es in der Aussendung der GBW im AGB/CGIL. „Eine wichtige Neuerung ist die Möglichkeit, Elternzeit auch stundenweise in Anspruch zu nehmen“, fährt er fort. Der Kollektivvertrag sieht auch eine neue Regelung der Zweisprachigkeitszulage vor: Auch die bisher ausgeschlossenen Kollegen mit Zweisprachigkeitsnachweis B1 (ex C), A2 (ex D) und die Lehrpersonen mit akademischem Titel mit Nachweis B2 (ex B) haben nun Anrecht auf die Zulage.

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