Maresciallo warnt Jugendliche: „Regeln für E-Scooter-Nutzung müssen strikt eingehalten werden“
Caravello weist darauf hin, dass E-Scooter erst ab 14 Jahren genutzt werden dürfen. Zudem besteht für alle unter 18 Jahren Helmpflicht, um das Verletzungsrisiko zu minimieren. In bewohnten Gebieten ist die Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h begrenzt, während in Fußgängerzonen nur sechs km/h erlaubt sind. Diese Geschwindigkeitsbeschränkungen sind laut ihm essenziell, um Unfälle insbesondere mit Fußgängern zu verhindern.
Weiters betont der Caravello die Wichtigkeit von Sichtbarkeit, insbesondere bei schlechter Witterung oder Dunkelheit. E-Scooter müssen dann mit funktionierenden Vorder- und Rücklichtern ausgestattet sein und der Fahrer muss reflektierende Kleidung tragen. Die Missachtung dieser und weiterer Regeln, wie das Verbot, andere Personen oder Gegenstände zu transportieren, kann zu Bußgeldern zwischen 35 und 100 Euro führen. Der Kommandant appelliert an die Eltern, ihre Kinder zu überwachen und sicherzustellen, dass sie sich an die Vorschriften halten.