Änderung beim Waffenpass
Die Bozner Quästur informiert alle Betroffenen, dass ab morgen, dem 1. Oktober, die Zahlungen für die Ausstellung von Waffenpässen für die persönliche Verteidigung (einschließlich der ermäßigten Gebühren für vereidigte Sonderwächter), für die Jagd, für das Schießen und für den Europäischen Feuerwaffenpass auf das Postkonto IT 19 N010 0003 2452 1001 0238 300, zahlbar an die Landeshauptkasse – Sektion Bozen, zu leisten sind.
Die Zahlung ist bei Ablauf der Gültigkeit des Waffenscheins und des Europäischen Feuerwaffenpasses oder alle fünf Jahre zu leisten.
Die Kosten bleiben unverändert: 1,50 Euro für die Ausstellung/Erneuerung des Waffenscheins für die persönliche Verteidigung (auch zu einer ermäßigten Gebühr für Sicherheitskräfte), für das Scheibenschießen und für die Jagd und 2,06 Euro für die Ausstellung/Erneuerung des Europäischen Feuerwaffenpasses. Im Zahlungsgrund muss die Art der Genehmigung angegeben werden, für die die Erteilung/Erneuerung des Waffenscheins beantragt wird.
Die neuen Formulare mit den Einzelheiten der neuen Zahlungsmethode sind auf der Website des Amtes verfügbar: questure.poliziadistato.it/de/Bolzano/article/5730de599c325669084540.