von hz 06.09.2024 14:45 Uhr

Nach Fall Goetheschule: „Nicht zur Tagesordnung übergehen“

Der freiheitliche Vize-Obmann Otto Mahlknecht kritisiert den Eingriff der Landesschuldirektion in die Schulautonomie. „Ich bin ich bestürzt und besorgt über die Dienstanweisung der Landesschuldirektion, mit der die Goetheschule gezwungen wurde, die Klasseneinteilung, die sie im Interesse der Kinder vorgenommen haben, zurückzunehmen. Wir können hier nicht zur Tagesordnung übergehen“, ärgert sich Mahlknecht.

Der freiheitliche Vize-Obmann RA Dr. iur. Otto Mahlknecht - Foto: Die Freiheitlichen

„In der Öffentlichkeit wurde die Klasseneinteilung völlig falsch als ‘Schulversuch’, ‘Sonderklasse’ oder ‘Sprachförderklasse’ bezeichnet. In Wirklichkeit war die 1 B eine ganz normale reguläre Schulklasse neben der 1 A und der 1 R. Bei der Klasseneinteilung wurden auch nicht der Grundsatz der Inklusion verletzt oder Ausländer diskriminiert. Die Schuldirektorin hat lediglich im Interesse der bestmöglichen Förderung aller Kinder die Klassen 1 A und 1 B nach dem Grad der Kenntnis der Unterrichtssprache eingeteilt, also Muttersprachler gemeinsam mit Italienern und Ausländern, welche dem Unterricht sprachlich folgen können, der 1 A zugeteilt und Italienern und Ausländer, die dem Unterricht sprachlich noch nicht folgen können, weil sie kein Wort Deutsch verstehen, der 1 B. Gleichzeitig wurden im Rahmen eines Sprache-plus-Projekts zusätzliche Ressourcen zum Erwerb der deutschen Unterrichtssprache für die 1 B bereitgestellt“, schreibt Mahlknecht in einer Aussendung.

Zweifel an Rechtmäßigkeit der Dienstanweisung

Er bezweifelt auch die Rechtmäßigkeit der Dienstanweisung der Schuldirektion: „Die staatlichen Vorgaben (DPR 394/1999) sehen nur vor, dass es keine Anhäufung von ausländischen Kindern in einzelnen Klassen geben soll, aber genau das hat die Schuldirektorin nicht gemacht, sondern ausschließlich nichtdiskriminierend nach dem Grad der Vorkenntnisse der Unterrichtssprache eingeteilt. Der Beschluss der Landesregierung 112/2023, der eine grundsätzliche Ausgewogenheit bei der Klassenbildung vorschreibt (gleichmäßige Verteilung nach Geschlecht, Leistungsniveau, Migrationshintergrund und besonderen Bedürfnissen) wurde damit nicht verletzt. Offenbar hat die Landesschuldirektion ‘Leistungsniveau’ mit ‘Sprachvorkenntnissen’ gleichgesetzt, aber das ist Unsinn, denn in der 1 B waren gleich viele intelligente und leistungsfähige Kinder wie in den anderen beiden Klassen, nur dass sie zu Beginn eben die Unterrichtssprache von Null an lernen müssen.“

„Die Dienstanweisung scheint mir auch willkürlich, denn der Goetheschule wurde nur die Auflösung und Neueinteilung der 1 A und 1 B angeordnet, während die 1 R mit Reformpädagogik verschont blieb. Dort sind von den 19 Schülern fast alle deutscher Muttersprache – es handelt sich also um eine ‘sprachhomogene Klasse ohne ausländische Kinder’ in den Vorstellungen von Frau Falkensteiner. Wenn die zehn Muttersprachler in der 1 A und 1 B jetzt auf die beiden Klassen aufgeteilt werden, dann sind dort in der 1 A bei 20 Kindern nur mehr 25 Prozent Muttersprachler und in der 1 B bei 17 Kindern nur 29 Prozent Muttersprachler. Das ist keine ‘Inklusion’ oder ‘Integration’, sondern de facto eine massive Diskriminierung dieser zehn Muttersprachler. Die Goetheschule und die Landesschuldirektion müssen jetzt klarstellen, wie sie das ‘Recht auf Niveau’ dieser Kinder schützen werden. Werden sie in den ersten ein, zwei Jahren aus der 1 A und der 1 B faktisch wieder herausgenommen und bekommen Ihrem Sprachniveau entsprechend separaten Unterricht oder wie soll das ablaufen?“, fragt sich der freiheitliche Vize-Obmann.

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