von lif 04.09.2024 18:23 Uhr

Mehr als nur „Zebrastreifen“ – sichere Schutzwege in Tirols Gemeinden

Vor 17 Jahren ist die „Schutzwegaktion in Tiroler Gemeinden“ vonseiten des Landes ins Leben gerufen worden. Gemeinden erhalten dabei bis zu 1.500 Euro Förderung pro Schutzweg. Ziel des Projekts ist es, die Sicherheit auf Tirols Straßen zu erhöhen. 

Symbolbild von Mircea - See my collections auf Pixabay

Seit Beginn im Jahr 2007 wurden bereits mehr als 500 Schutzwege in 120 Tiroler Gemeinden durch bauliche Maßnahmen oder Beleuchtung verbessert und so das Unfallrisiko gesenkt. Vergangenes Jahr gab es in Tirol 83 Verletzte bei Unfällen auf Schutzwegen, eine Person kam dabei ums Leben, teilt das Land Tirol in einer Aussendung mit. „Jeder Vorfall auf einem Schutzweg ist einer zu viel, auch wenn die Zahl der Verletzten in den vergangenen Jahrzehnten grundsätzlich zurückgegangen ist. Im Jahr 2007 waren es noch 123 verletzte Personen. Neben Kindern und Menschen mit Behinderungen muss auch der steigende Anteil an älteren Personen in der Bevölkerung bei Querungsmöglichkeiten von Straßen vermehrt berücksichtigt werden“, so Verkehrslandesrat René Zumtobel.

Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichnung mittels Verkehrszeichen und Bodenmarkierung müssen Schutzwege je nach Standort auch über entsprechende Aufstellflächen für Fußgänger verfügen. Zudem ist eine normgerechte Beleuchtung vorgeschrieben, damit den Fußgängern bei Dämmerung und Dunkelheit ein sicheres und gefahrloses Überqueren der Fahrbahn ermöglicht wird. „Wie der Name schon sagt, soll der Schutzweg den Menschen die ihn benutzen auch umfassenden Schutz bieten. Neben dem defensiven Fahrverhalten von Fahrzeuglenkenden sollen der Ausbau von Schutzwegen durch bauliche Veränderungen sowie ausreichende Beleuchtung wesentlich dazu beitragen, ein sicheres Queren zu ermöglichen“, ist der Verkehrslandesrat überzeugt. In den vergangenen 17 Jahren wurden rund 641.000 Euro aus dem Verkehrssicherheitsfonds für die Schutzwegaktion zur Verfügung gestellt. Weitere Fördermittel sind vorhanden. Interessierte Gemeinden können sich an die Abteilung Verkehrs- und Seilbahnrecht des Landes Tirol wenden.

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