von ag 17.07.2024 09:15 Uhr

Werden wir von Facebook und Instagram abgehört? – UT24 fragt nach

Es gibt zahlreiche Spekulationen und bedenken darüber, ob soziale Netzwerke Benutzer abhören, um personalisierte Werbung zu schalten. Demnach behaupten viele Handynutzer, dass Gesprächsthemen später als Werbung auf Facebook oder Instagram angezeigt wurden. Doch ist dies überhaupt möglich? Handelt es sich hier vielleicht nur um einen Mythos? UT24 ist der Sache nachgegangen und hat mit einem Experten auf dem Gebiet gesprochen.

Bild: APA/dpa

Kennen Sie das auch? – Kaum hat man sich über ein bestimmtes Produkt unterhalten, erscheint auf Facebook oder Instagram eine entsprechende Werbeanzeige. Es scheint, man werde abgehört. Doch was ist dran an diesem Gerücht? UT24 hat mit dem Datenschutzbeauftragten, Dozenten und Geschäftsführer der connexo GmbH, Matthias Herrlinger gesprochen, dessen Unternehmen zahlreichen Betrieben in Südtirol in Sachen Datenschutz zur Seite steht:

UnserTirol24: Ist so etwas überhaupt möglich, dass Gespräche von Facebook oder Instagram abgehört werden und diese dann später als Werbung geschaltet werden?

Datenschutzbeauftragter Matthias Herrlinger: Ich bin nebenbei auch App-Entwickler und weiß über die Techniken Bescheid, die bei der Entwicklung einer App, hinsichtlich der Verwendung von Codes, möglich sind. Es ist so, dass es dabei einen Unterschied gibt, zwischen Apps, die von Apple-Geräten genutzt werden und die von Android Geräten genutzt werden. Und zwar bemüht sich Apple um eine bessere Kontrolle über die Inhalte der Codes, während bei Android-Geräten, dies nicht so geprüft wird, wie man sich das eigentlich wünscht. Unabhängig davon, muss ein App-Entwickler auch beachten, dass es strafrechtliche Verfolgungen gibt, wenn man Gespräche abhört, ohne Kenntnisse des Gesprächsteilnehmers.

UT24: Also gibt es keine rechtliche Grundlage Gespräche abzuhören?

Herrlinger: Es gibt keine rechtliche Grundlage. Bedeutet, dass die stillschweigende Aufzeichnung von Gesprächen nicht erlaubt ist. Wenn man aber einen Nachweis hat, dass der Gesprächsteilnehmer eingewilligt hat, dass das Gespräch aufgezeichnet werden kann, dann ist es erlaubt. Dies passiert beispielsweise bei Verkäufern, die über Telefon versuchen einen Vertragsabschluss zu tätigen. Jedoch ist es keinesfalls erlaubt, dass Gesprächsthemen ohne Zustimmung aufgezeichnet werden und anschließend dementsprechende Werbung geschaltet wird.

Datenschutzbeauftragter und Geschäftsführer der connexo GmbH, Matthias Herrlinger

Aber was solche Gesprächsmitschnitte angeht, da bin ich mir ziemlich sicher, dass das technisch nur sehr schwer oder gar nicht möglich ist.

Datenschutzbeauftragter, Matthias Herrlinger

UT24: Ist es somit bei Android-Geräten wahrscheinlicher abgehört zu werden?

Herrlinger: Es gibt eine größere Gefahr, und zwar deshalb, weil Google die verwendeten Codes nicht in diesem Maße qualitativ prüft, wie das Apple macht. Das kann man daran erkennen, dass Google hin und wieder Meldung rausgibt, dass wieder mehrere tausende Apps gelöscht wurden, die im Play-Store angeboten wurden. Aber was solche Gesprächsmitschnitte angeht, da bin ich mir sicher, dass das technisch nur sehr schwer oder gar nicht möglich ist.

UT24: Das Gerücht abgehört zu werden, ist also vielleicht nur eine Einbildung oder ein Mythos?

Herrlinger: Ja, so ist es. Das Thema Werbung ist allgemein bei vielen Menschen ein Thema. Wenn Sie an Ihrem Desktop PC, irgendwelche Werbung sehen, dann wird ja grundsätzlich hinterfragt, wie das zustande kommt. Das Ganze ist natürlich leicht möglich über „Cookies“, indem man bei bestimmten Shops einwilligt, dass die „Cookies“ gespeichert werden dürfen. Dann gibt es eben diese „Marketingcookies“, die ihre Aufgabe dahingehend erfüllen, dass das gesuchte Produkt wieder an anderer Stelle sichtbar ist durch Werbung. Das Ganze kann man so verstehen, dass der Shop-Betreiber natürlich Interesse daran hat, wenn die Artikel für den Seitenbesucher später wieder auffindbar sind.

Zur Person und dem Unternehmen

Matthias Herrlinger ist Datenschutzbeauftragter, Dozent an der Industrie- und Handelskammer und für das Unternehmen connexo GmbH europaweit beratend tätig, auch in Südtirol. Für einzelne Fragen zu Themen des Datenschutzes steht Ihnen Herr Herrlinger unter der E-Mail-Adresse mail@datenschutz-bozen.com kostenlos zur Verfügung.

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