von ih 02.07.2024 10:10 Uhr

Erfolgreiche Klagen gegen die Südtiroler Volksbank

Das Landesgericht Bozen hat am Freitag zwei wichtige Urteile zugunsten von Sparern gefällt. Richter Michael Grossmann erklärte die Verträge über den Verkauf von Aktien im Wert von fast 50.000 Euro für nichtig und verurteilte die Südtiroler Volksbank zur Rückzahlung dieser Beträge sowie zur Zahlung von Schadenersatz, Zinsen und Prozesskosten.

Walther Andreaus - Foto: VZS

Informationsblatt mit unklaren Informationen

Mit diesen Urteilen wurde die Volksbank nun insgesamt neunmal in verschiedenen Verfahren verurteilt. Die Klagen wurden vom Aktionärskomitee Südtirol und den Anwälten Prof. Massimo Cerniglia, Alessandro Caponi und Roberto Ciammarughi geführt. Bisher hat die Bank nur gegen zwei Urteile Berufung eingelegt.

Richter Grossmann stellte fest, dass das Produktinformationsblatt der Bank unklare Informationen enthielt, die falsche Erwartungen bei den Anlegern weckten. Dies wurde bereits in fast 30 Entscheidungen des Finanzschiedsgerichts der Consob und durch das Gericht von Venedig, das eine Sammelklage wegen Irreführung zugelassen hat, bestätigt.

Sparer erheben Sammelklage

Rund 650 Sparer haben sich der Sammelklage bereits angeschlossen. Das Aktionärskomitee Südtirol fordert alle betroffenen Sparer auf, sich ebenfalls zu melden, um ihre Ansprüche geltend zu machen.

Walther Andreaus, Vorsitzender des Aktionärskomitees Südtirol, betont die Bedeutung der Urteile und bittet um Kontaktaufnahme per E-Mail an aksuedtirol@gmail.com. Bis Ende August sollen die Angebote verschickt werden.

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