Benko kommt doch nicht in den U-Ausschuss
Gegen Benko und verschiedene Signa-Gesellschaften wurden in den letzten Wochen eine Vielzahl an Sachverhaltsdarstellungen bei verschiedenen Strafverfolgungsbehörden eingebracht. „Die mediale (Sensations-)Berichterstattung mit (nahezu) täglich neuen Vorwürfen führt dazu, dass es (zumindest im derzeitigen Stadium) vollkommen unmöglich ist, einen auch nur ansatzweisen Überblick über die gegenüber René Benko erhobenen Vorwürfe zu erhalten“, heißt es in dem der APA vorliegenden Schreiben.
Vor diesem Hintergrund sei es Benko zum jetzigen Zeitpunkt faktisch unmöglich sich gemeinsam mit seinem Rechtsbeistand auf die Einvernahme im U-Ausschuss vorzubereiten. Mangels Kenntnis der gegen ihn erhobenen Vorwürfe könne Benko „nicht einmal ansatzweise abschätzen, in welchem Ausmaß ihm ein Aussageverweigerungsrecht“ zustehe. Ein Auftritt im Ausschuss sei unzumutbar, da eine massive Verletzung der Beschuldigtenrechte im Raum stehe.
Wie die APA erfuhr, plant die SPÖ für den morgigen Ausschuss-Tag einen Antrag auf Beugestrafe. Auch will man beim Bundesverwaltungsgericht darum ansuchen, darüber schnell zu entscheiden. Eigentlich hätte das Gericht dafür vier Wochen Zeit, dann steht der Ausschuss aber schon vor seinem Ende.
apa
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03.04.2024
Unzumutbar…….., massive Verletzung der Beschuldigtenrechte. Ich fasse es nicht. Das Unschuldslamm in Person.