von ih 01.03.2024 10:23 Uhr

Umstrittene Erhöhung der Grenzwerte für die 5G-Anlagen

Im Rahmen des neuen Gesetzes zur Regelung des Wettbewerbs hat die Regierung Meloni ein Geschenk für die Mobilfunkbetreiber versteckt: die Grenzwerte für den Mobilfunk würden erhöht, die Ausweitung von 5G könne ohne zusätzliche Anlagen erfolgen. Der Bürger und seine Umwelt, aber auch Tiere und Pflanzen seien noch mehr gefährdet. Darauf macht die Verbraucherzentrale Südtirol aufmerksam.

APA/THEMENBILD

Die Verbraucherzentrale informiert in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk der Bürgerwelle und der Vereinigung der Umweltärzte ISDE darüber, dass Ende 2023 gesetzlich vorgesehen wurde, ab dem 30. April 2024 die Grenzwerte für den Mobilfunk zu erhöhen.

Seit zwanzig Jahren gelten in Italien die sechs Volt pro Meter als Grenzwerte für eine Exposition über vier Stunden. Anfänglich galt dies für ein Intervall von sechs Minuten, später sorgte die Regierung Monti dafür, dass statt sechs Minuten ganze 24 Studen für die Berechnung des Strahlungsdurchschnitts hergenommen wurden – bereits damals eine starke Verwässerung des gesetzlcih geregelten Strahlenschutzes.

 

Nun sieht ein Gesetz vor, dass die Messung nach wie vor auf die 24 Stunden bezogen wird, die Grenzwerte aber auf 15 Volt pro Meter angehoben werden. Eine sehr starke Erhöhung, die zusammen mit den Eigenschaften der 5G-Netze dafür sorgen wird, dass jegliche Kontrollen der Strahlungsintensität der Mobilfunkanlagen ins Nichts führen werden.

Bürger sollen sich bemerkbar machen

Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass bis zum Inkrattreten der neuen Regelung eine Frist von 120 Tagen gilt, d.h. am 30. April 2024, wo Gemeinden und Regionen ihre Stimme erheben können.

Aus diesem Grunde empfiehlt die Verbraucherzentrale Südtirol in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk der Bürgerwelle und der Vereinigung der Umweltärzte ISDE den eigenen Bürgermeister, bzw. den Gemeinderat anzuschreiben, damit diese bei dem gesamtstaatlichen Gemeindeverband ANCI intervenieren und ihre Bedenken bezüglich einer Erhöhung der Grenzwerte äussern.

Dazu wurde ein Schreiben vorbereitet, das einfach übernommen, unterschrieben und an die Gemeinde eingereicht werden kann. Das Schreiben ist einfach von der Homepage der Verbraucherzentrale oder bei jeder Geschäftsstelle der Verbraucherzentrale zu beziehen.

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  1. Itstime
    01.03.2024

    Guten Morgen liebe Verbraucherzentrale. Das DDL Concorrenza wurde am 30.12.2023 beschlossen. Wenn wir nicht ein paar „Aufgewachte“ in Südtirol und Italien hätten, wäre bis jetzt gar nichts passiert.

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