Sozialdienste und Seniorenwohnheime: Ausgleichszahlung für Mitarbeiter

Mit der definitiven Unterzeichnung des ersten Teilvertrages des Bereichsübergreifenden Kollektivvertrages im Oktober wurde der Weg frei gemacht, damit Nach- und Ausgleichszahlungen mit dem Novembergehalt überwiesen werden können. Damit diese Zahlung auch an die Mitarbeiter der Sozialdienste und der Seniorenwohnheime erfolgen kann, hat die Landesregierung heute (14. November) auf Vorschlag von Landesrätin Waltraud Deeg einer Finanzierung der Mehrausgaben der Seniorenwohnheime sowie der Träger der Sozialdienste zugestimmt, berichtet das Landespresseamt Südtirol in einer Aussendung.
„Um die Berufe im Sozialwesen aufzuwerten, braucht es viele Schritte. Einer davon ist es, die finanziellen Rahmenbedingungen der unterschiedlichen Berufsbilder aufzuwerten, andere umfassen eine Verbesserung der Ausbildungsmöglichkeiten oder weitere vertragliche Rahmenbedingungen. Daher ist es gut, wenn die Verhandlungen über einen nächsten Teilvertrag bereits laufen und möglichst rasch abgeschlossen werden“, betont Landesrätin Deeg. Die Gesamtkosten für die Nach- und Ausgleichszahlungen an die Mitarbeiter im Sozialwesen betragen 26 Millionen Euro (neun Millionen Euro für die Sozialdienste, 17 Millionen Euro für die Seniorenwohnheime) und wurden bereits im Rahmen der Vertragsverhandlungen quantifiziert.






