von lif 27.08.2023 07:56 Uhr

Wunsch nach Freiheit für Asche: Steigendes Interesse

Wer verstorbene Angehörige bestatten will, kann in Tirol seit 2003 Urnen auf dem eigenen Grundstück beisetzen. Dazu muss ein Antrag bei der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft gestellt werden. Seit 2013 – der Einführung elektronischer Akten – wurden 1.470 Anträge genehmigt. Die Tendenz sei vielerorts auf niedrigem Niveau steigend, so das Land Tirol zur APA. Die Innsbrucker Bestatterin Christine Pernlochner-Kügler sah indes reges Interesse an naturnahen Bestattungen.

Foto: APA

In Innsbruck-Land waren es 2013 beispielsweise 15 bewilligte Anträge, 2022 dann bereits 34. Ähnlich die Entwicklung in den anderen Bezirken, so etwa in Lienz: Nach zwei Anträgen 2013 waren es im Vorjahr bereits 16. Die Zahlen seien jedoch in Relation zu den im jeweiligen Bezirk Verstorbenen zu sehen, hieß es. Abgelehnt wurden Anträge indes nur in „ein paar wenigen Fällen“. Gründe dafür seien etwa fehlende Unterlagen gewesen. Seit 2013 wurden folgende Anzahl an Anträgen in Tirol genehmigt: Bezirk Innsbruck-Land 302, Bezirk Schwaz 172, Bezirk Kitzbühel 280, Bezirk Landeck 30, Bezirk Imst 114, Bezirk Kufstein 275, Bezirk Reutte 133, Bezirk Lienz 68, Bezirk Innsbruck 100.

„Der Mann stirbt, die Frau will die Urne mit dessen Asche in den eigenen Garten stellen – oder eine Tochter will den verstorbenen Papa zurückholen in dessen Bezugsort“, erzählte Olga Reisner, Bezirkshauptfrau von Lienz, im APA-Gespräch über mögliche Hintergründe solcher Anträge. Damit ein Antrag Erfolg habe, müsse der Wille des Verstorbenen bzw. dessen Bezug zum Beisetzungsort „glaubhaft gemacht“ werden. Außerdem sei die Zustimmung des Grundbesitzers bzw. Eigentümers der Liegenschaft nötig, wo die Urne ihre Ruhestätte finden soll.

Sind die Unterlagen vollständig und der Wille glaubhaft gemacht, stehe nur noch das Landessanitätsgesetz einer Bewilligung entgegen. „Wir schauen beispielsweise, dass Urnen nicht im oder am Wasser bestattet werden“, so Reisner.  

Von regem Interesse für diese Form der Bestattung und naturnahen Bestattungen generell sprach indes die Innsbrucker Bestatterin Christine Pernlochner-Kügler. „Sehr oft“ würde von Angehörigen ein entsprechender Wunsch geäußert, schätzungsweise bei jedem fünften Todesfall. Das beinhalte jedoch auch den Wunsch nach Verstreuen der Asche. Im Gegensatz zur Schweiz und Südtirol sei dies in Südtirol nicht erlaubt, erinnert Pernlochner-Kügler.

Mehr Freiheiten für Asche

Ein Sinneswandel auch hierzulande wäre für die Tiroler Bestatterin durchaus wünschenswert. Bei der Beisetzung von Asche sollten doch „mehr Freiheiten möglich sein“, so Pernlochner-Kügler. Dass es gewisse Regeln brauche – weil man nicht einfach „vier Kilo Asche in den Garten des Nachbarn kippen dürfe“, räumte die Bestatterin ein. Wenn aber beispielsweise „ein typischer Tiroler Bergfex“ wünsche, dass nach seinem Tod die Asche auf einem Berg verstreut werde, dann würde das doch „niemanden stören“.

APA/UT24

Jetzt
,
oder
oder mit versenden.

Es gibt neue Nachrichten auf der Startseite