Tour of the Alps: Die Straßensperren im Überblick

Am Montag fällt in Rattenberg im Alpbachtal der Startschuss zur Tour of the Alps 2023, die nach fünf Etappen und 752 Kilometern bzw. 15.000 Höhenmetern am Freitag, 21. April in Bruneck im Pustertal zu Ende geht.
Entlang der Strecke ist an den fünf Tagen auf mehreren Straßen mit temporären Sperren, Umleitungen und damit verbundenen Verzögerungen zu rechnen. Wo genau es im Zuge der Rundfahrt zu Einschränkungen kommt, teilten die zuständigen Behörden des Landes Tirol sowie der Autonomen Provinzen Bozen und Trient nun im Detail mit.
Land Tirol
Für die erste Etappe am Montag verordneten die Behörden des Landes Tirol von 13.00 bis 15.00 Uhr die Sperre der Autobahnausfahrten Brennersee, Matrei am Brenner und Schönberg sowie die Sperre der Abzweigung Kramsach in beiden Richtungen.
Für Dienstag, 18. April (2. Etappe) verordneten die Behörden des Landes Tirol die Sperre der Autobahnausfahrten Brennersee, Matrei am Brenner und Schönberg sowie die Unterbrechung des Verkehrs auf allen Straßen im Großraum Innsbruck, auf denen die Rundfahrt stattfindet. Die Einschränkungen sind ca. 30 bis 45 Minuten vor der Durchfahrt des Startfahrzeugs gültig und schließen beide Fahrtrichtungen mit ein.
Südtirol
Für Dienstag, 18. April, Mittwoch, 19. April und Freitag, 21. April (= 2., 3. & 5. Etappe) verordneten die Behörden der Autonomen Provinz Bozen die Unterbrechung des Verkehrs auf allen Straßen, auf denen die Rundfahrt stattfindet. Die Einschränkungen sind ca. 40 Minuten vor der Durchfahrt des Startfahrzeugs bis zur Durchfahrt des Zielfahrzeugs gültig und schließen beide Fahrtrichtungen mit ein. Â
Welschtirol
Für Mittwoch, 19. April, Donnerstag, 20. April und Freitag, 21. April (= 3., 4. & 5. Etappe) verordneten die Behörden der Autonomen Provinz Trient die Unterbrechung des Verkehrs auf allen Straßen, auf denen die Rundfahrt stattfindet. Auf den Gemeindestraßen außerhalb der Ortschaften sowie auf den Staats- und Landesstraßen wird der Verkehr in beiden Richtungen ca. 30 Minuten vor den Zeiten, die in den offiziellen Zeitplänen angegeben sind, eingestellt.
Darüber hinaus werden vonseiten aller Gemeinden, durch die die Tour of the Alps führt, zusätzliche Verordnungen erlassen, die sich nur auf jene Straßenabschnitte beziehen, die in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden fallen. Diese Verordnungen sehen ein Durchfahrtsverbot für alle Fahrzeuge, die nicht an der Rundfahrt teilnehmen, sowie einen Verkehrsstopp für alle Fahrzeuge, die aus Straßen oder Gebieten kommen, die sich mit der Streckenführung der Rundfahrt kreuzen, vor. Alle Fahrer der betroffenen Fahrzeuge müssen den Hinweisen der Kontrollstellen bzw. des Organisationskomitees Folge leisten.






