Neue Corona-Verordnung übernimmt staatliche Regelung

APA
Für Angestellte wird damit der „Grüne Pass“, d.h. die „3G-Regel“ zur Pflicht, um weiterhin ihre Arbeit ausüben zu dürfen. Ausnahmen gelten lediglich nur Sonderfällen, etwa aus gesundheitlichen Gründen.
Darüber hinaus sieht die Verordnung eine Fortsetzung des Testangebots an Südtirols Schulen vor: Die bisherige Verordnung hatte das Screening vorerst nur für vier Wochen vorgesehen. Mit der jetzigen Bestimmung wird das Angebot bis 31. Oktober verlängert.
Die Verordnung sieht außerdem vor, dass Schüler in den Pausen im Freien keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen müssen, sofern sie sich an die Abstandsregeln halten.
