52 Euro Strafe für einen Spaziergang durch die Bozner Altstadt

Der Bürger schilderte in der Tageszeitung Dolomiten, wie es zu den Strafen gekommen ist. Er war in der Laubengasse Richtung Obstmarkt unterwegs, so wie viele andere Menschen zum selben Zeitpunkt. Er befand sich also stets in Fußgängerzonen, die nur bedingt von Fahrzeugen durchfahren werden dürfen. Als ein Carabinieri-Fahrzeug ohne jeglichen Einsatzbefehl und ohne Sirene bei ihm vorbeifuhr, streifte es sein Bein.
Der Bürger machte die Beamten auf dieses Missgeschick aufmerksam, als plötzlich einer der Ordnungshüter die Tür aufriss und ihn in italienischer Sprache anbrüllte. Der Carabiniere verlangte den Ausweis des Bürgers. Er erhielt eine Strafe in Höhe von 26 Euro. Die Begründung: Er habe eine Übertretung der Straßenverkehrsordnung begangen. Er sei auf der Fahrbahn zu Fuß unterwegs gewesen, obwohl ein Gehsteig vorhanden sei.
Die zweite Strafe
Als der Bozner weiterging, hielten ihn die Carabinieri mitten auf dem Obstplatz ein weiteres Mal an. Das Spiel begann von vorne. Der Bürger kassierte die gleiche Strafe nochmal.
Noch am gleichen Tag übermittelte er bei der Staatsanwaltschaft des Landesgerichts Bozen eine Sachverhaltsdarstellung mit Ersuchen um diesbezügliche Ermittlungen.
Die Politik reagiert
Sven Knoll wirft den Beamten Amtsmissbrauch vor und betonte: „Solch ein schäbiges Verhalten der Carabinieri muss Konsequenzen haben!“ Der Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit kündigte eine Landtagsanfrage an: „Die Politik hat dafür zu sorgen, dass sich derartige Schikanen der Bürger durch die Carabinieri nicht wiederholen!“






