von hm 23.07.2021 15:31 Uhr

Corona-Regeln: Was nur mehr mit dem Grünen Pass geht

Italiens Regierung hat am Donnerstag strengere Zutrittsregeln beschlossen, die am 6. August in Kraft treten. Landeshauptmann Arno Kompatscher hatte am Dienstag angekündigt, die italienische Verordnung auch in Südtirol umsetzen zu wollen. Für den Zugang zu zahlreichen Dienstleistungen wird der Grüne Pass künftig auch dort notwendig sein. Die Impfbescheinigung oder einen negativen Test wird man auch vorweisen müssen, um in Innenräumen von Restaurants und Bars zu konsumieren. Diskotheken und Tanzlokale dürfen auch weiterhin nicht öffnen.

Italien verlangt künftig den Grünen Pass als Zutrittsbescheinigung. (APA/AFP/Fabi)

Ab dem 6. August gilt die Grün-Pass-Pflicht für den Zugang zu einer Reihe von Dienstleistungen und Aktivitäten. Das Zertifikat wird für die Bedienung am Tisch in Restaurants und Bars im Innenbereich verpflichtend, während es am Tresen und im Freien nicht erforderlich ist. Für den Gastro-Bereich genügt eine Erstimpfung.

Ebenso ist der Zutritt nur mit Zertifikat bei öffentlichen Veranstaltungen wie Festivals, bei Sportwettkämpfen, in Museen, Kulturstätten und Ausstellungen, zu Hallenbädern, Fitnessstudios, Wellness-Bereiche, Kultur-, Sozial- und Freizeitzentren, Kinos, zu Tagungen, Messen und Kongresse, Thermalbädern, Themen- und Vergnügungsparks, Spielhallen, Wettbüros, Bingohallen und Casinos gestattet.

Übernachtungen in Hotels und Gastbetrieben sind vorerst von der Passpflicht ausgenommen. Ebenso ließ die italienische Regierung zunächst davon ab, für Zug- und Busfahrten einen „3G“-Nachweis zu verlangen. Bildungseinrichtungen, Sommerzentren und damit verbundene gastronomische Aktivitäten für Kinder sind derzeit ausgeschlossen.

Wer gegen die neuen Regeln verstößt, muss sowohl als Kunde als auch als Betreiber mit einer Geldstrafe von 400 bis 1000 Euro rechnen. Wiederholt sich der Verstoß dreifach, droht eine Schließung des Betriebes von bis zu zehn Tagen.

Premierminister Mario Draghi rief dazu auf, sich sofort impfen zu lassen. Die kommenden zwei Wochen bis zum Inkrafttreten der neuen Bestimmungen sind als Frist vorgesehen, um einen Impftermin wahrzunehmen.

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  1. hel
    24.07.2021

    In ganz Europa sind die Tests gratis wie es das EU Gesetz auch vorsieht, nur unsere Oberen müssen wieder die schlauesten sein.

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