Corona-Regeln: Was nur mehr mit dem Grünen Pass geht
Ab dem 6. August gilt die Grün-Pass-Pflicht für den Zugang zu einer Reihe von Dienstleistungen und Aktivitäten. Das Zertifikat wird für die Bedienung am Tisch in Restaurants und Bars im Innenbereich verpflichtend, während es am Tresen und im Freien nicht erforderlich ist. Für den Gastro-Bereich genügt eine Erstimpfung.
Ebenso ist der Zutritt nur mit Zertifikat bei öffentlichen Veranstaltungen wie Festivals, bei Sportwettkämpfen, in Museen, Kulturstätten und Ausstellungen, zu Hallenbädern, Fitnessstudios, Wellness-Bereiche, Kultur-, Sozial- und Freizeitzentren, Kinos, zu Tagungen, Messen und Kongresse, Thermalbädern, Themen- und Vergnügungsparks, Spielhallen, Wettbüros, Bingohallen und Casinos gestattet.
Übernachtungen in Hotels und Gastbetrieben sind vorerst von der Passpflicht ausgenommen. Ebenso ließ die italienische Regierung zunächst davon ab, für Zug- und Busfahrten einen „3G“-Nachweis zu verlangen. Bildungseinrichtungen, Sommerzentren und damit verbundene gastronomische Aktivitäten für Kinder sind derzeit ausgeschlossen.
Wer gegen die neuen Regeln verstößt, muss sowohl als Kunde als auch als Betreiber mit einer Geldstrafe von 400 bis 1000 Euro rechnen. Wiederholt sich der Verstoß dreifach, droht eine Schließung des Betriebes von bis zu zehn Tagen.
Premierminister Mario Draghi rief dazu auf, sich sofort impfen zu lassen. Die kommenden zwei Wochen bis zum Inkrafttreten der neuen Bestimmungen sind als Frist vorgesehen, um einen Impftermin wahrzunehmen.
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24.07.2021
In ganz Europa sind die Tests gratis wie es das EU Gesetz auch vorsieht, nur unsere Oberen müssen wieder die schlauesten sein.