von ca 10.06.2021 07:00 Uhr

Ex-LH Durnwalder zu Haftstrafe verurteilt

Der Südtiroler Altlandeshauptmann Luis Durnwalder ist am Mittwoch vom Kassationsgerichtshof zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Dies berichtete Rai Südtirol am Mittwochabend in der Tagesschau. Durnwalder will nun vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen.

APA

Das Urteil ist rechtskräftig. Durnwalders Verteidiger kündigte im Anschluss der Verurteilung an, man werde umgehend den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte kontaktieren.

Das Verfahren in der Causa zieht sich bereits seit mehreren Jahren. Die Staatsanwaltschaft warf dem 79-Jährigen Veruntreuung öffentlicher Gelder vor. Durnwalder soll während seiner Amtszeit Privatausgaben mit öffentlichen Geldmitteln finanziert haben.

Die Vorwürfe:

Durnwalder beteuerte stets, keinen Cent in die eigene Tasche gesteckt zu haben. Er habe guten Glaubens gehandelt und den Sonderfonds so verwaltet, wie bereits sein Vorgänger Silvius Magnago vor ihm. Jahrelang habe der Rechnungshof bei den jährlichen Kontrollen keine Beanstandungen gemacht. Er habe mit dem Geld Menschen in Notsituationen geholfen, das tue ihm auch nicht leid, so Durnwalder, der Südtirol von 1989 bis 2014 regierte.

Ursprünglich ging es um einen Betrag von 556.000 Euro, bis auf 72.000 Euro waren die Ausgaben allerdings bereits verjährt. Als Landeshauptmann stand Durnwalder ein Sonderfonds zur Verfügung, aus dem er Kaffee für Besucher, Trinkgelder für Musikkapellen und Ähnliches bezahlte.

„Das Urteil ist inakzeptabel!“

Bei einem Strafmaß über zwei Jahre sei keine Aussetzung zur Bewährung möglich, berichtete Rai Südtirol. Aus diesem Grund müsse der Durnwalder die Strafe also antreten.

Sein Verteidiger hingegen ist überzeugt, Durnwalder werde letztendlich sechs Monate in Form von gemeinnütziger Tätigkeit ableisten können – auch wegen seines Alters. Trotzdem wollen die beiden nicht aufgeben und beteuern im Gespräch mit Rai-Südtirol, dass das Urteil inakzeptabel sei: „Weil eindeutig ein grundlegendes Verteidigungsrecht nicht zugelassen wurde und zwar die Zulassung eines entscheidenden Beweises.“

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