Schulschließung war rechtswidrig
Mit der Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 69/2020 vom 12. November wurden alle Schulen und Kindergärten in Südtirol geschlossen. Das Bozner Verwaltungsgericht hat nach einem Rekurs nun festgestellt, dass es dafür Ermittlungs- und Begründungsmangel gegeben hat. Es erklärte deshalb die Maßnahme als rechtswidrig, laut Bericht in der heutigen Ausgabe der Dolomiten.
Die Rekurssteller waren durch die Rechtsanwälte Christoph Baur und Elisabeth Tinkhauser vertreten. Zunächst lehnte das Gericht mit Präsidialdekret vom 17. November den Antrag auf eine Sicherungsmaßnahme ab, da die Schließung zu diesem Zeitpunkt nur mehr drei Tage gültig war.
Das Verwaltungsgericht erkannte den Einbringern des Rekurses allerdings die Prozessspesen von 3.000 Euro zu. In der Urteilsbegründung steht, dass die angefochtene Maßnahme, mit der die staatlichen Bestimmungen im Bereich Schule in Südtirol verschärft worden war, rechtswidrig war. Es fehlte eine umfassende Sachverhaltsermittlung, die sich auf objektive und wissenschaftlich erwiesene Daten stützt sowie eine angemessene Begründungspflicht.
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12.01.2021
Mit der Zeit werden schon weitere DPCM fallen und der ganze Corona-Unfug hat ein Ende. Warten wirs ab. Lange kann dieser Irrsinn nicht mehr dauern