Stromausfall: Worauf habe ich Anrecht?

„Nach den Stromausfällen im Jahr 2019 berichteten uns zahlreiche Verbraucher, dass ihnen der Kundendienst ihrer Stromgesellschaft in einem ersten Moment recht unwirsch mitgeteilt hatte, es stünden gar keine Ersatzleistungen zu“ erinnert sich die Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Südtirol. „Allein der größte Strom-Verteiler in Südtirol – Edyna – hat jedoch für die damaligen Ereignisse an über 15.000 Haushalte Entschädigungen von über 3,5 Millionen Euro ausbezahlt. Die VZS hofft, dass nach dem jüngsten Schneeunwetter die Verbraucher nun korrekt informiert werden.
Automatische Ersatz-Zahlungen bei unangekündigten Ausfällen
Die betroffenen Personen haben bei längeren Ausfällen, auch im Falle höherer Gewalt, Anrecht auf eine Ersatz-Zahlung, wenn die Höchstzeiten für die Wiederherstellung der Stromlieferung überschritten werden, meldet die Südtiroler Verbraucherzentrale (VZS).
Die automatische Entschädigung ist nur bei durchgehender Unterbrechung von mehr als 12 Stunden geschuldet.
Wie hoch sind die Ersatzleistungen?
Werden die oben genannten Zeiten überschritten, so haben Haushalte Anspruch auf eine Entschädigung von 30 Euro; für jede weitere 4 Stunden, erhöht sich diese Summe um 15 Euro – bis zu einem Maximum von 240 Stunden.
Nähere Informationen gibt die VZS.
Evakuierung
Falls eine öffentliche Behörde die Evakuierung der betreffenden Gemeinde anordnet, werden die Unterbrechungs-Zeiträume für diese Gemeinde ausgesetzt.
Schadenersatz
Die automatische Entschädigung schließt einen möglichen Schadenersatz nicht aus, sofern dieser vom Zivilgesetzbuch vorgesehen ist. Ist aufgrund eines Stromausfalles ein Schaden entstanden, müssen Kunden eine Beschwerde entweder an den Stromanbieter oder direkt an den Stromverteiler richten. Diese sind verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen eine begründete Antwort zu geben. Wird die Beschwerde nicht angenommen, kann in einem nächsten Schritt eine Schlichtung beantragt werden.






