Maskenpflicht in Sterzings Fußgängerzone

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Der Bürgermeister von Sterzing hat angeordnet, dass in der Fußgängerzone von Sterzing „ab sofort und bis auf weiteres“ das Tragen von Mund- und Nasenschutz verpflichtend ist. Dieser Schritt erfolgte laut dem Bürgermeister Fritz Karl Messner, da die „Abstandsregelungen von einem Meter aufgrund der großen Menschenmengen nur schwerlich einzuhalten sind.“
Die Anordnung ist sofort wirksam, heißt es in einem Schreiben am Freitag. Mit der Durchführung betraut sind die Stadtpolizei sowie weitere Ordnungskräfte.
