Ab 1. Juli dürfen die Bordelle wieder öffnen

Am 1. Juli verfällt jener Paragraf der derzeit noch geltenden Covid-19-Lockerungsverordnung, der das Betreten von Bordellen und Laufhäusern in Österreich untersagt. Ab diesem Tag dürfen Sexarbeiter demnach wieder ihrem Geschäft nachgehen.
Doch noch ist unklar, wie die Arbeit von Prostituierten dann aussehen soll. Aktuell werden von dem zuständigen Ministerium in enger Zusammenarbeit mit Beratungsstellen noch Hygiene- und Schutzempfehlungen erarbeitet. In Österreich sind aktuell rund 8.000 Sexarbeiter registriert.
Bisher hatten Prostituierte in Österreich als Selbstständige Anspruch auf Leistungen aus dem Corona-Härtefallfonds. Doch längst nicht alle Frauen haben in der Krise derartige Hilfsleistungen bekommen. Aus diesem Grund ist es während des Lockdowns landesweit auch zu illegaler Prostitution gekommen.






