Am 1. Mai wird Prostitution in Österreich wieder möglich

Mit 1. Mai dürfen alle Dienstleister in Österreich wieder ihren Betrieb aufnehmen. Damit sind allerdings nicht nur Friseur- oder Kosmetikbetriebe gemeint, sondern auch Bordelle. So sind die Prostituierten rein rechtlich gesehen Dienstleister, vergleichbar mit seriösen Masseuren und Masseusen, berichtet der Kurier.
Obwohl bisher nahezu keiner der Bordell-Betreiber ernsthafte Pläne für eine Wiedereröffnung gehabt haben soll, schaut es derzeit so aus, als ob alle Corona-Beschränkungen auch im Rotlicht fallen. Aus Polizeikreisen erfuhr der Kurier zudem, dass es keine rechtliche Handhabe gegen eine Öffnung gibt.
Dass im Mai nun der große Ansturm auf das Rotlicht folgt, kann lediglich eine neue Verordnung des Gesundheitsministeriums verhindern. Am Donnerstag war diese offenbar nicht in Sicht, das Ressort von Rudolf Anschober ließ eine Anfrage des Kurier dazu bisher unbeantwortet.






