Öffentliches Küssen wird unter Strafe gestellt
Mit der Öffnung von Bars und Restaurants am 15. Mai fährt Österreich schrittweise sein öffentliches Leben wieder hoch. Damit dürfen sich Menschen wieder in der Öffentlichkeit treffen und auch Dating wird wieder möglich.
Doch wie sieht die rechtliche Grundlage nun aus, wenn man ausgerechnet jetzt seinen Traumpartner kennenlernt? Oder man jemanden küsst, mit dem man nicht im gleichen Haushalt lebt? Gesundheitsminister Anschober deutete hierzu laut einem Bericht von Heute.at an, dass die Polizei bereits bei einem Kuss in der Öffentlichkeit zum Eingreifen angehalten ist.
Denn ein Kuss unter Verliebten und nicht zusammenlebenden Menschen sei weiterhin verboten. Oder wie es der Minister umschreibt: „Bestehende Regeln setzt auch das nicht außer Kraft.“ Küssen sei demnach auch in den eigenen vier Wänden untersagt – insofern die Liebenden nicht zusammenleben.
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18.07.2020
NR1. mann muss sich mal 10 h regestriren um ein Kommentar abgeben zu dürfen
NR2.den beitrag lese ich jetzt wochenlang weil es jeder vollideot teilt
NR3.Die Menschliche IQ ist weit unter 0 genau zu -4.698 % also sogar ein Staubkorn hatt mehr IQ die liegt bei 0,001% als die ganze Regierung freut euch doch darauf :-)Amen
30.04.2020
Wie irre ist denn das? Die Idioten in der Politik gehören zu 80% ausgetauscht.
29.04.2020
Wer kontrolliert das? Die Schariapolizei? Wollen die den IS und Iran kopieren?
29.04.2020
Den Grünen hats ins Hirn…………!
29.04.2020
Da hilft nur eins, Videoüberwachung im Schlafzimmer.