Öffentliches Küssen wird unter Strafe gestellt

Mit der Öffnung von Bars und Restaurants am 15. Mai fährt Österreich schrittweise sein öffentliches Leben wieder hoch. Damit dürfen sich Menschen wieder in der Öffentlichkeit treffen und auch Dating wird wieder möglich.
Doch wie sieht die rechtliche Grundlage nun aus, wenn man ausgerechnet jetzt seinen Traumpartner kennenlernt? Oder man jemanden küsst, mit dem man nicht im gleichen Haushalt lebt? Gesundheitsminister Anschober deutete hierzu laut einem Bericht von Heute.at an, dass die Polizei bereits bei einem Kuss in der Öffentlichkeit zum Eingreifen angehalten ist.
Denn ein Kuss unter Verliebten und nicht zusammenlebenden Menschen sei weiterhin verboten. Oder wie es der Minister umschreibt: „Bestehende Regeln setzt auch das nicht außer Kraft.“ Küssen sei demnach auch in den eigenen vier Wänden untersagt – insofern die Liebenden nicht zusammenleben.
