75 Jahre Zweite Republik Österreich: Eine Erfolgsgeschichte.

Es wurde wahr, was der in den letzten Kriegsmonaten umgekommene sozialdemokratische Widerstandskämpfer Hubert Mayr schon im März 1944 erträumt hatte:
„Wenn wir in unsere befreite Heimat zurückkehren, wollen wir die Zukunft klar vor uns sehen, die Herren über uns selbst, unser Land und sein Schicksal werden und die Gewissheit haben, freie Menschen in einem freien Lande zu sein!“.
Gesundheit der Menschen geht vor
75 Jahre später steht die Republik wieder vor großen Herausforderungen. „Die Gesundheit der Menschen geht in der aktuellen Krise vor, es dürfen jedoch Rechtsstaat, Verfassung und unsere parlamentarische Demokratie nicht außer Acht gelassen werden: Notmaßnahmen sind kein Freibrief für verfassungswidrige Gesetze“, zeigt Elisabeth Fleischanderl, Vorsitzende der Sozialdemokratischen Freiheitskämpfer Tirol, auf.
Ein Blick nach Ungarn genügt
Auch in Zeiten einer globalen Pandemie müsse man achtsam mit dem hohen Gut Demokratie umgehen und Beschränkungen dieser Demokratie immer im Auge behalten.
Ein Blick nach Ungarn würde genügen, um zu sehen, wie schnell der Weg in eine illiberale Demokratie führen könne, so Fleischanderl: „Der demokratische Diskurs darf nicht ausgehöhlt werden.“
Autoritären Staatsstrukturen entschieden entgegentreten
Für die Vorsitzende ist klar: „Bundeskanzler Sebastian Kurz und seine Volkspartei kokettieren offen mit autoritären Staatstrukturen – und das nicht erst in der aktuellen Corona-Krise. Diesen Tendenzen und Allmachtsfantasien muss man entschieden entgegentreten – mit Bildung, Bildung und noch mehr Bildung. Denn Geschichtsbewusstsein und Aufmerksamkeit sind der Schlüssel.“
Trotz Krisensituation Demokratie nicht untergraben
„Zum 75 Geburtstag der Zweiten Republik fordern wir von der Bundesregierung die Rückbesinnung auf demokratische und humanitäre Werte, einen unabhängigen Rechtsstaat und die Einbindung der kritischen Zivilgesellschaft. Trotz der Krisensituation darf die Demokratie nicht untergraben werden. Grund- und Menschenrechte, wie etwa das Recht auf Familienleben, Versammlungsfreiheit oder das Recht auf Asyl können nicht für länger eingeschränkt bleiben“, so Fleischanderl abschließend.






