von fe 14.04.2020 10:12 Uhr

Corona-Lockerungen: Was ist mit „Kernfamilie“ und „Lebenspartner“ gemeint?

Das Land will das Zusammenleben der „Kernfamilie“ ermöglichen, außerdem sollen sich „Lebenspartner“ wieder besuchen dürfen. Doch was heißt das konkret? Zu Mittag sollen Details folgen.

APA

Das Land Südtirol hat am Ostermontag eine weitere Dringlichkeitsmaßnahme unterzeichnet. Diese Maßnahme enthält neben Neuerungen auch Erleichterungen der Vorschriften. „Wir haben den derzeitigen Spielraum so weit als möglich genutzt und die staatlichen Bestimmungen so ergänzt, dass wir den besonderen Verhältnissen in Südtirol möglichst gerecht werden“, sagte Landeshauptmann Arno Kompatscher.

Die Landespresseagentur gab am Montagabend bekannt, dass die neue Maßnahme das Zusammenleben der „Kernfamilie“ weitgehend ermöglichen sollen. So sei der gegenseitige Besuch der Lebenspartner und Kinder innerhalb der Landesgrenzen künftig möglich (UT24 berichtete).

Viele Bürger stellen sich nun die Frage, wie die „Kernfamilie“ definiert wird. Zählen die eigenen Eltern noch zur Kernfamilie oder dürfen sogar Kinder wieder zu Oma und Opa? Auch zu den gegenseitigen Besuchen der Lebenspartner sind noch viele Fragen offen.

Landeshauptmann Arno Kompatscher will hier präzisieren. „Ein Rundschreiben kommt zu Mittag“, sagt Kompatscher zu UT24.

Jetzt
,
oder
oder mit versenden.

Es gibt neue Nachrichten auf der Startseite