Südtirolerin muss trotz Eigenerklärung 373,34 Euro Strafe zahlen

Eine Südtirolerin befindet sich gerade im Umzugsstress. Sie will von Bozen nach Kurtinig ins Unterland ziehen und hat dort bereits eine neue Wohnung. Dass ein Umzug in Zeiten der Coronakrise kein leichtes Unterfangen ist, liegt auf der Hand. Weshalb die Frau versucht hat, sich so gut es geht an alle gesetzlichen Vorgaben zu halten.
Um trotz der Krise dennoch die für den Umzug notwendigen Erledigungen zu machen, begab sich die Frau kürzlich mit ihrem Auto zu ihrer neuen Wohnung. Eine Eigenerklärung, in der stand, weshalb sie ihr Haus verlassen musste, hatte sie ebenfalls dabei. „Bei der Autobahnausfahrt in Neumarkt wurde ich dann angehalten. Die haben dort alle Autos, die ein- und ausgefahren sind, angehalten und wir standen deshalb 30 Minuten lang dort, bis wir überhaupt einmal dran kamen“, erzählt die Betroffene im Gespräch mit UT24.
„Meine Unterlagen wurden nicht wirklich angeschaut“
„In meiner Eigenerklärung stand, dass ich umziehe. Sie haben zu mir aber gesagt, dass man nicht umziehen darf und es auch keine Notar-Termine geben darf. Mir kam das aber eher so vor, als ob sie meine Unterlagen nicht wirklich angeschaut haben und nur darauf aus waren, möglichst viele Strafen zu verteilen“, meint die Einheimische.
Und die Strafe hatte es wahrlich in sich: 373,34 Euro muss die Frau nun wegen Verstoßes gegen die Ausgangsbeschränkung bezahlen. Wird die Strafe nicht innerhalb von 30 Tagen beglichen, so erhöht sich der Betrag auf 533,33 Euro.
Umzug in Strafbescheid nicht erwähnt
Besonders pikant: In dem von der Verkehrspolizei ausgestellten Strafbescheid, der UT24 vollinhaltlich vorliegt, wurde der Umzug mit keinem einzigen Wort erwähnt. „Mein Mietvertrag startet zwar erst am Montag, aber das tut hier eigentlich nichts zur Sache“, ärgert sie sich. Verständlich, denn ein Umzug muss auch organisiert werden.
Die zuständigen Ordnungskräfte ließen eine Anfrage von UT24 zu dem Vorfall bislang unbeantwortet.






