Doppelte Staatsbürgerschaft unterstreicht Verbundenheit zu Österreich
Bereits im Jahr 2015 verfasste der Innsbrucker Rechtsexperte DDr. Franz Watschinger ― im Auftrag der Süd-Tiroler Freiheit ― eine Regierungsvorlage, die die Italiener Südtirols durchaus inkludiert und auf der vom Landtagsklub organisierten wissenschaftlichen Tagung „Doppelte Staatsbürgerschaft als Mittel des Minderheitenschutzes im europäischen bzw. internationalen Vergleich“ präsentiert und im gleichnamigen Tagungsband 2017 publiziert wurde. DDr. Watschinger kommt darin zum Schluss, dass neben den Südtirolern deutscher und ladinischer Muttersprache auch die Italiener Südtirols antragsberechtigt sein könnten, sofern sie nachweisen können, dass sie Nachfahren von österreichischen Staatsbürgern sind, welche zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Staatsvertrags von Saint-Germain im Gebiet der heutigen autonomen Provinz Bozen beheimatet waren. Man knüpft somit an das Abstimmungsprinzip an, wie es vielfach in anderen Minderheitenregionen bereits erfolgreich zur Anwendung kommt.
„Für die Festlegung von Kriterien für die Vergabe einer zweiten Staatsbürgerschaft muss das Rad also nicht neu erfunden werden. Es gibt in ganz Europa und in der restlichen Welt unterschiedliche Modelle, die im obgenannten Tagungsband breit diskutiert werden. Die Wiedererlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft für die Süd-Tiroler könnte somit problemlos entweder über die Zugehörigkeit zur Sprachgruppe oder nach dem Abstammungsprinzip gewährt werden. Allen Modellen gemein ist, dass eine klare Verbundenheit des Bürgers zum Staat, dessen Staatsbürgerschaft er annehmen möchte, im Vordergrund steht“, heißt es in einer Pressemitteilung der Süd-Tiroler Freiheit.
Für die Südtiroler unterstreicht laut Süd-Tiroler Freiheit die österreichische Staatsbürgerschaft die Verbundenheit mit ihrem Vaterland Österreich, ist aber auch ein Bekenntnis zur gemeinsamen Geschichte und Kultur. „Es spricht nichts dagegen, jenen Italienern Südtirols, die dies auch so sehen, die österreichische Staatsbürgerschaft anzubieten. Letztlich entscheidet aber Österreich, wem und nach welchen Kriterien es die Staatsbürgerschaft vergibt“, heißt es.