von ih 07.11.2019 13:50 Uhr

Lana führt Taxi für Menschen mit Behinderung ein

Ab sofort können auch in der Gemeinde Lana Menschen mit Behinderung einen Taxidienst in Anspruch nehmen und dafür eine Rückvergütung erhalten. Der Bürgermeister Harald Stauder hat die dafür notwendige Konvention kürzlich unterzeichnet.

APA (dpa)

Seit November 2019 können Menschen mit Behinderung sieben Tage die Woche rund um die Uhr den Taxidienst in Anspruch nehmen und erhalten von der Gemeinde eine Rückvergütung von 5,50 Euro für jede Fahrt. Die Begünstigung gilt für alle Personen, die einen Invaliditätsgrad von 74 Prozent und mehr aufweisen, in der Gemeinde Lana ansässig sind, und das Taxi allein oder in Begleitung nutzen.

Am Ende der Fahrt erhält die beförderte Person, nach Vorlage der von der Gemeinde ausgestellten „Taxicard“, vom Taxifahrer einen Gutschein ausgehändigt, auf welchem das Datum und die Uhrzeit der Fahrt angegeben sind.

Für die Auszahlung des Gutscheins genügt es, diesen bis 31. Januar des darauf folgenden Jahres im Rathaus der Gemeinde abzugeben. Dem Gutschein ist in jedem Fall auch der Rechnungsbeleg für die erfolgte Taxifahrt beizulegen.

Die Anzahl der Fahrten für Menschen mit Behinderung ist auf maximal 25 pro Jahr und pro Person beschränkt und nicht mit dem Frauennachttaxi und dem Seniorentaxi kumulierbar.

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