ÖVP will Bargeld in Verfassung absichern
ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl hatte den FPÖ-Antrag auf Änderung des Staatsgrundgesetztes damals als legistisch nicht ganz sauber qualifiziert. Von den Türkisen soll es Bedenken gegeben haben, ob er auch EU-rechtskonform ist.
Die neue Bundesregierung soll eine Verfassungsbestimmung ausarbeiten, „die die Grundrechte der Bürger schützt und europarechtskonform ist”, so die Wahlkampfforderung der Türkisen.
Grundlegendes Recht sei in Gefahr
Das „grundlegende Recht” auf Einsatz von Bargeld sei in Gefahr. Etwa schreite die Digitalisierung voran, gleichzeitig wollen Staat und Unternehmen immer mehr Daten der Bürger bzw. Kunden sammeln.
Diese Entwicklungen führten dazu, dass immer weniger Bargeld zum Einsatz kommt und immer öfter digital bezahlt werde, lautet die Argumentation.
Stichwort: gläserner Mensch
Dies bringe nicht nur viele Vorteile und Vereinfachungen, sondern berge auch Risiken – Stichwort: gläserner Mensch. Zudem bedeute der Einsatz von Bargeld für viele ältere Menschen, die mit dem technologischen Fortschritt nicht mithalten können, dass sie ihren Alltag bestreiten können.
„Der Einsatz von Bargeld ist für viele Menschen, gerade für die ältere Bevölkerung in Österreich und im ländlichen Raum, eine Grundbedingung für ein selbstbestimmtes Leben”, betonte ÖVP-Chef Sebastian Kurz.
Daher soll diese „Grundbedingung auch als Grundrecht” in der Verfassung verankert werden. Darüber hinaus sei man mit dem Besitz von Bargeld für mögliche Bankenkrisen “gerüstet”.
Ähnlich hatte die FPÖ in ihrem Antrag argumentiert: Eine Beschränkung der Verwendung von Bargeld stelle einen „nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürger und in das Recht auf Datenschutz” dar.
Daher wollten die Blauen den Passus „Die Verwendung von Bargeld unterliegt keinen Einschränkungen” im Staatsgrundgesetz verankern. Für dieses Ansinnen wäre im Parlament eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig.