Zug- und Busspesen können von Steuer abgesetzt werden

Gemäß dem staatlichen Haushaltsgesetz des Vorjahres können die für das Jahr 2018 getätigten Ausgaben für Abonnements des öffentlichen Nahverkehrs von der Einkommenssteuer (IRPEF) abgezogen werden, und zwar im Ausmaß von 19 Prozent auf einen Gesamtbetrag von maximal 250 Euro. Dieser Steuerabzug gilt folglich für die Nutzer des Südtirol Pass, des EuregioFamilyPass sowie für Südtirol Pass abo+ und Südtirol Pass 65+, teilt die Südtiroler Transportstrukturen AG mit. Eingerechnet in diesen Gesamtbetrag von 250 Euro könnten nicht nur die jährlichen Spesen für den eigenen Südtirol Pass, sondern gegebenenfalls auch die Beträge oder Abo-Jahrespauschalen für zu Lasten lebende Familienmitglieder.
Über die Internetseite der STA jeder Inhaber eines Südtirol Pass oder eines namentlichen Abos die Auflistung seiner im Jahr 2018 getätigten Ausgaben abrufen, ausdrucken und den betreffenden Betrag dann bei der Abfassung der Steuererklärung in Abzug bringen.
Um die Auflistung abrufen zu können ist es notwendig, die Steuernummer des Abo-Inhabers sowie die Nummer des betreffenden Südtirol-Pass- oder Abo-Kärtchens bereit zu halten. Bei dieser Bestätigung handelt es sich rein um eine Auflistung der getätigten Ausgaben. Es bleibt in der Verantwortung des Steuerpflichtigen, im Falle einer Kontrolle seitens der Finanzbehörde die entsprechende Dokumentation vorzuweisen, so die STA. Hier geht es zur Auflistung.






