Erhöhter Versicherungsschutz für Mitglieder der Lawinenkommissionen

„Die Arbeit der Lawinenkommissionen ist in einem Gebirgsland wir Tirol unersetzlich. Die Mitglieder tragen eine hohe Verantwortung und sollen deshalb hervorragend ausgebildet, aber auch bestens abgesichert sein.
Niemand soll Gefahr laufen, aufgrund seiner Tätigkeit für die Allgemeinheit in eine existenzielle Notlage zu geraten“, erklärt Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Geisler als für den Katastrophenschutz zuständiges Regierungsmitglied. Der Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung wurde von 1,45 Millionen auf zehn Millionen Euro erhöht.
Nunmehr umfasst der Versicherungsschutz 100.000 Euro
Die Unfallversicherung umfasst nunmehr 100.000 statt 75.000 Euro ab. Die Rechtsschutzversicherung wurde auf 150.000 Euro verdoppelt.
Seit Bestehen des Lawinenkommissionsgesetzes von 1991 wurde kein Mitglied einer Lawinenkommission im Zusammenhang mit der Beurteilung der Lawinengefahr gerichtlich belangt.
„Trotzdem braucht es eine entsprechende rechtliche und soziale Absicherung der Lawinenkommissionen“, bekräftigt Geisler. Dies gelte insbesondere auch für den Fall, dass jemand im Rahmen seiner Tätigkeit zu Schaden kommt.
Nicht nur den Versicherungsschutz für Mitglieder der Lawinenkommissionen hat das Land Tirol ausgebaut, auch das Ausbildungsprogramm wurde erweitert. So werden in Zusammenarbeit mit Südtirol erstmals viertägige Intensivkurse angeboten. Intensive Schulungen gibt es auch im Zusammenhang mit dem neuen Euregio-Lawinenreport von Tirol, Südtirol und Welschtirol.
„Außerdem bieten wir neue Unterlagen zur Schneedeckenuntersuchung an“, ergänzt Harald Riedl, Leiter der Lawinenkommissionsausbildung des Landes Tirol.






