von ih 31.08.2018 17:32 Uhr

„Gerechtes Innsbruck“ zeigt Stadträtin Uschi Schwarzl an

Jene Bierbank, welche das „Gerechte Innsbruck“ am 15. Jänner 2018 bei der Haltestelle Nordkette aufgestellt hat, wurde nachweislich auf Privatgrund aufgestellt. Das Straferkenntnis des Stadtmagistrats Innsbruck vom 9. August 2018, gegen welches Beschwerde erhoben wurde, ist somit eindeutig rechtswidrig. Das gab die politische Vereinigung am Freitag in einer Aussendung bekannt.

Foto: Gerechtes Innsbruck

„Die anonyme Anzeige, über welche wir zufällig erst nach der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl erfahren durften, die mangelnde Beweisführung der zuständigen Behörde, und die Tatsache, dass Verkehrsstadträtin Schwarzl scheinbar über diese Anzeige bescheid wusste, ebenso wie darüber, dass es sich bei dem Tatort um einen Privatgrund handelt, wirft viele Fragen auf,“ so Gemeinderat Depaoli.

„Es kann nicht sein, dass das Verkehrsressort der Stadt Innsbruck, offensichtlich im Wissen der zuständigen Stadträtin, dass der Tatort ausserhalb der eigenen Zuständigkeit fällt, Straferkenntnisse erstellt, und unbescholtene Bürger abzockt“ argumentiert Depaoli.

„Jetzt ist die Staatsanwaltschaft Innsbruck am Zug festzustellen, wer für diese ominöse Anzeige verantwortlich ist bzw. ob sich unter anderem auch Verkehrsstadträtin Schwarzl des Amtsmissbrauches schuldig bzw. mitschuldig gemacht hat“, so der Gemeinderatspolitiker.

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