von red 18.02.2018 09:25 Uhr

K. u. k. Bahnwärterhäuschen unter Denkmalschutz

Die Landesregierung hat am Freitag die Bahnwärterhäuschen in Ehrenburg in der Gemeinde Kiens und am Brenner unter direkten Denkmalschutz gestellt. Damit soll der Erhalt gesichert und die Bedeutung signalisiert werden, so das Land Südtirol.

Das nun unter Schutz gestellte Bahnwärterhäuschen Nr. 233 am Brenner - Foto: LPA/Abteilung Denkmalpflege

Die Beiden Gebäude wurden in den Jahren von 1869 bis 1871 im Zuge des Baus der Brennerbahnlinie durch die damals k.& k. Südbahngesellschaft errichtet und betrieben. Heute gehören sie dem italienischen Schienennetzbetreibers RFI. Deshalb sollen die Bahnwärterhäuschen in Ehrenburg und am Brenner als Zeugen der kaiserzeitlichen Bahnarchitektur erhalten bleiben.

Beim Bahnwärterhaus in Ehrenburg handelt es sich um ein zweigeschossiges Gebäude mit Garten, das in etwa 130 Meter vom Bahnhof Kiens-Ehrenburg entfernt liegt. Es ist, wie alle anderen Bahnwärterhäuser der Pustertaler Linie, aus gehauenen Granitsteinquadern gebaut und hat an den einfach gegliederten Fassaden segmentbogige Fensterstürze aus Granit und Lichtscharten im Giebelbereich. Das Kellergeschoss mit Tonnengewölbe erreicht man über eine Steinstiege, während eine geschwungene Holztreppe aus der Erbauerzeit zu den größtenteils erneuerten Wohngeschossen führt. „Der Bau ist eines der Zeugnisse der Eisenbahnarchitektur der k.& k. Südbahn, die Wien mit Tirol verband und von 1869-71 übers Pustertal die Franzensfeste erreichte“, betont die Direktorin im Amt für Bau- und Kunstdenkmäler, Waltraud Kofler Engl.

Das Bahnwärterhaus am Brenner hingegen befindet sich zwischen der Wasserstation beim Bahnhof Schelleberg und dem Bahnhof Brenner am Ausgang eines Tunnels. Das eingeschossige Gebäude mit rechteckigem Grundriss verfügt ebenfalls über ein Satteldach und Fassaden aus gehauenen Granitsteinquadern mit rechteckigen Lichtscharten im Giebelbereich. Es ist zudem mit Signalapparaten ausgestattet und hat ein elektrisch-mechanisches Glockenschlagwerk. Das Häuschen ist Teil der bereits unter Schutz befindlichen Bahnhofsbauten an der Brennerbahnlinie.

Die Landesregierung hat sich heute die Einschätzung des Denkmalamtes zu eigen gemacht und beschlossen, beide Bahnwärterhäuschen wegen des „besonderen historischen Interesses“ und als Beispiel der Bahnwärterhäuser aus der Zeit des Baus der Südbahn und der Brennerbahnlinie unter Denkmalschutz zu stellen.

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