von ih 31.03.2017 12:58 Uhr

Opposition zwingt SVP in die Knie

Die SVP muss im Landtag aufgrund massiver Proteste der Opposition auf die umstrittenen Änderungen im Wahlgesetz verzichten. Die Opposition zeigt sich erfreut über den Erfolg ihrer geschlossenen Intervention.

Die Südtiroler Oppositionsvertreter bei der Anhörung im italienischen Senat - Foto: BürgerUnion/Pöder

Zur Aufwertung der Ladiner in Südtirol war ein neues Gesetz verabschiedet worden. Landtag und Regionalrat hatten ihr positives Gutachten zum Ladiner-Gesetz abgegeben.

Die Parteistrategen Alfreider, Zeller und Steger sollen allerdings trickreich versucht haben, über das Ladiner-Gesetz eine Änderung des Wahlgesetzes herbeizuführen. Der Abgeordnete Alfreider hatte in einer Blitzaktion unmittelbar vor der Abstimmung in der Kammer zwei Abänderungen in den Gesetzestext eingebracht. Die Änderung enthielt die zwei Wörter „auf Basis“.

Derzeit wird der Landtag nach dem Verhältniswahlrecht gewählt, mit der Änderung würde es „auf Basis“ des Verhältniswahlrechts heißen. Damit hätte das Südtiroler Wahlgesetz gelockert werden können. „Die SVP hätte damit den Spielraum zu einer Wahlrechtsreform bekommen, um ihren Machterhalt zu festigen“, so der Vorwurf der Süd-Tiroler Freiheit.

Oppostion geschlossen in Rom

Die Oppositionsvertreter im Landtag waren vergangene Woche geschlossen zu einer Anhörung in den Verfassungsausschuss des Senats eingeladen worden.

Bei diesem Termin sie sich, quer über alle Parteigrenzen hinweg, geschlossen gegen eine Lockerung des Verhältniswahlrechts in Südtirol ausgesprochen.

Und die Oppostion war erfolgreich. Karl Zeller hat den Artikel gestrichen, da für eine nachträgliche Änderung keine Mehrheit zu finden war. Hat der Landtag erst einmal sein Gutachten abgegeben, sind nachträgliche Änderungen durch Rom nicht mehr möglich.

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