Hotel gebucht, aber krank – Was nun?

Eine der häufigsten Fragen im Bereich Urlaub und Reisen ist mit Sicherheit folgende: „Ich habe ein Hotelzimmer gebucht, kann es aber nicht in Anspruch nehmen. Nun fordert der Hotelier, dass ich trotzdem den gesamten Betrag bezahle. Aber warum?!“
Die Antwort, welche die Berater der Europäischen Verbraucherzentrale in Bozen in diesen Situationen geben, gefällt den Verbrauchern normalerweise nicht: In der Regel kann eine Hotelbuchung nämlich nicht kostenlos storniert werden. Die Buchung eines Hotelzimmers kann auf verschiedene Art und Weise erfolgen: telefonisch, oder per E-Mail – das Gesetz sieht keine bestimmte Form dafür vor.
Die Buchung des Zimmers vonseiten des Kunden bestimmt den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses verpflichtet sich der Verbraucher lediglich den Preis zu zahlen – nicht aber dazu, das gebuchte Zimmer auch tatsächlich zu nutzen. Dies bedeutet gleichzeitig, dass eine Kündigung durch den Verbrauchers die Pflicht mit sich bringt, dem Hotelier den entstandenen Schaden durch die Stornierung zu ersetzen.
Wie hoch wird diese Entschädigung angesetzt?
Dies wird in den Buchungsbedingungen festgelegt. Ähnlich wie bei Pauschalreisen wird dabei nicht selten ein Prozentsatz des Gesamtpreises als Bemessungsgrundlage herangezogen. Dieser erhöht sich, je näher der Abreisetermin rückt und kann kurz vor geplantem Reiseantritt bei 100 Prozent liegen.
Wenn aber ein Angeld zur Bestätigung vereinbart wurde, so hat der Hotelbetreiber das Recht den Preis für den gesamten Aufenthalt oder einen größeren Schadenersatz zu verlangen. Bei der Berechnung der Stornogebühr sollten auf jeden Fall die Kosten der Nebendienstleistungen wie Frühstück oder andere Mahlzeiten in Abzug gebracht werden.
In einigen Fällen muss der Verbraucher trotzdem nicht den gesamten Betrag der Buchung bezahlen. Der Hotelier ist nicht dazu berechtigt, die Zahlung des gesamten Aufenthaltspreises zu verlangen, wenn er das Zimmer für den vom Hotelgast gebuchten Zeitraum weiter vergeben konnte. In der Praxis ist es jedoch sehr schwierig zu beweisen, dass das Zimmer weiter vergeben werden konnte.
Eine andere kostenlose Stornomöglichkeit wird von einigen Buchungsportalen angeboten (und letzthin auch von einigen Hotels): Gegen einen geringen Preisaufschlag im Vergleich zur “normalen” Buchung, kann man sich eine kostenlose Stornierung bis zu einem Tag vor Reiseantritt kaufen.
Und was kann man machen, wenn man kurz vor Reiseantritt erkrankt?
Für diesen Fall muss sich der Verbraucher selbst absichern: Dies ist durch Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung möglich.
Diese übernimmt die Kosten der Reiseannullierung, wenn außerordentliche Ereignisse den Versicherten, seine Familienangehörigen oder eine andere in der Polizze genannte Person betreffen. Viele Hotels bieten bei Buchung die Möglichkeit an, eine solche Polizze abzuschließen.






