Telefon gehackt: Provider muss 10.000-Euro-Rechnung zahlen
Bereits in den Vorinstanzen war die Klage des Anbieters der Festnetz- und Internetverbindungen auf Begleichung der Rechnung abgewiesen worden. Der OGH legte in seiner jetzt veröffentlichten Entscheidung dar, dass der Provider täglich um 9.00 Uhr sämtliche Verrechnungsdaten für den Vortag zur Verfügung habe und nicht wie Kunden nur monatlich, also wenn die Rechnung eintrudelt. Ein Gebührenmonitoring wäre technisch und personell leicht möglich gewesen.
“Es überspannt nicht die Schutz- und Sorgfaltspflichten der Klägerin als Betreiberin von Kommunikationsdiensten, wenn man von ihr verlangt, ihr leicht mögliche Maßnahmen zur Abwehr von Hackerangriffen zu ergreifen”, erklärte der OGH. Leistungen, die unter Verletzung dieser Pflichten durch den Betreiber entstanden sind, müssen nicht vergütet werden. Solche durch den Hackerangriff verursachten Leistungen seien wesentlich früher in den Wahrnehmungsbereich des Anbieters als jenen der Beklagten gelangt – und der habe nichts getan, um den Angriff abzuwehren oder den Kunden zumindest zu warnen.