8 Promille für die Katholische Kirche

In Italien wird keine Kirchensteuer eingehoben.
Stattdessen sehe das Gesetz seit 1989 die Möglichkeit vor, dass Steuerzahler mit einer Unterschrift auf ihrer Steuererklärung acht Promille ihrer schon einbezahlten Einkommenssteuer der Katholischen Kirche, anderen Religionsgemeinschaften oder dem Staat zufließen lassen zu können.
So können Sie der Kirche helfen
Obwohl für den Steuerzahler die Unterschrift keine Mehrkosten bedeutet, sei es trotzdem schwierig, Menschen zur Unterschrift dieser Zweckbestimmung zu motivieren, vor allem jene, welche keine Steuererklärung einreichen und nur das Modell CU 2016 haben. Aber auch sie können mit ihrer Unterschrift 8+5 Promille einem guten Zweck zuweisen. Es reiche dafür das Formblatt, welches dem Modell CU beiliegt.
Rentner, welche kein Modell CU vom Pensionsinstitut INPS erhalten haben, können ihre Unterschrift mit einem leeren Formular abgeben, das in allen Pfarreien aufliege. Dieses könne dann bei der Post oder dem CAAF abgegeben werden.
Dafür wird das Geld eingesetzt
Damit könne die Katholische Kirche Priester besolden, soziale Dienste der Caritas mitfinanzieren, Bauvorhaben in den Pfarreien – wie Restaurierungen von Kirchen – unterstützen.
Auch verschiedene diözesane Dienste wie die diözesanen Medien, Mission, Priesterfortbildung, Familienberatung, Jugenddienste und andere mehr können durch diese Gelder bezuschusst werden, so die Diözese Bozen Brixen.






