Bücherschecks für Oberschüler

„Der Bücherscheck in der Höhe von 150 Euro für Schüler ab der dritten Oberschulklasse wurde vor den Landtagswahlen 2008 eingeführt und sollte die Leihbücher ersetzen. Der Südtiroler Landtag hat auf Vorschlag der Südtiroler Landesregierung die Einführung des „Bücherschecks“ beschlossen, welcher mit L.G. Nr. 7/74, Art. 12 am 29. Oktober 2008 in Kraft getreten ist. Die Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schüler erhalten damit für den Ankauf von Schulbüchern und didaktischem Material einen Beitrag von 150,00 Euro rückerstattet. Den Schülern und Studenten bot sich damit die Gelegenheit den Umgang mit den Büchern zu lernen, sie zu kaufen, auf ihren Erhalt während des Schuljahrs zu achten und sie dann wieder weiterzuverkaufen“, erklärt die Freiheitliche Abgeordnete Oberhofer.
„Laut Medienberichten und unterschiedlichen Aussagen sollte beim diesjährigen Landeshaushalt im Bildungsbereich der Rotstift angesetzt werden. Zur Disposition stand unter anderem der Bücherscheck, der als unterstützende Maßnahme für die Südtiroler Familien und den Mittelstand gedacht war. Hierauf war es mir ein Anliegen einen entsprechenden Tagesordnungsantrag für das Haushaltsjahr 2015 einzubringen, welcher die Beibehaltung des Bücherschecks vorsah“, führt Oberhofer aus.
„Die mehrheitliche Annahme des Antrages zur Beibehaltung des Bücherschecks erfreut mich“, begrüßt abschließend Abgeordnete Tamara Oberhofer, „denn dadurch wurde ein Zeichen für die bildungsorientierte Jugend, die Familien und den Südtiroler Mittelstand gesetzt.“






