Mussolini-Kalender in Südtirol: Mit dem Duce durchs Jahr
Laut Reinhild Campidell, Meraner Gemeinderätin der Süd-Tiroler Freiheit, sei besagter Kalender in mindestens vier unterschiedlichen Ausgaben verschiedener Verlage erhältlich. Die Kalender seien bereits Gegenstand einer laufenden Ermittlung der Staatsanwältin Donatella Marchesini.
Die Herausgabe der Kalender erfülle den Strafbestand des „Verherrlichung des Faschismus“. Diese ist seit 1975 strafbar, „zu einer konsequenten Anwendung kommen diese Gesetze in Italien jedoch kaum“, bemängelt Campidell.
Die Süd-Tiroler Freiheit zeigt großes Unverständnis gegenüber Ordnungskräften und Staatsanwälten, da die Kalender ob ihrer Illegalität dennoch verkauft werden.
Keine Zweifel über die Rechtswidrigkeit
Aus strafrechtlicher Sicht sei der Verkauf oder der Besitz faschistischer Gegenstände und Werbematerialien gesetzeswidrig und müsse laut Gesetz Nr. 654 vom 13.10.1975 für die Verbreitung des Gedankengutes über Rassendiskriminierung oder Rassenhass, ethnische Diskriminierung oder Anstiftung zu Diskriminierungsgewalttaten auf Grund der Rasse oder ethnischen, nationalen Gründen verfolgt werden.
Da es sich bei den Kalendern um faschistische Symbole und Personen wie Mussolini handelt, müsste demnach auch das Gesetz Nr. 645 vom 20.06.1952 greifen.
Dieses besagt: „Die Reorganisation der aufgelösten Faschistischen Partei ist in jeglicher Form verboten“. Die Ausführungsgesetze gehen noch weiter: jegliche Bildung von Vereinigungen oder ähnlichen Bestrebungen mit dem Ziel der Diskriminierung oder Gewalt aus rassistischen, nationalen, ethnischen oder religiösen Gründen steht unter Strafe.