Gewaltschutzgesetz: SPÖ-Frauen feiern

Dass das Gesetz in Kraft treten konnte, war nicht selbstverständlich. Die Sozialdemokratie unter Johanna Dohnal und die autonome Frauenbewegung haben hart dafür gekämpft. „Häusliche Gewalt galt vielfach als Privatangelegenheit, in die sich der Staat nicht einmischen soll“, erinnert sich SPÖ-Frauensprecherin Gisela Wurm. Die Finanzierung der Gewaltschutzzentren durch den Bund und die Meldepflicht durch die Polizei seien wichtige Elemente gewesen. Letztlich wurde das Gesetz gegen gesellschaftspolitischen Widerstand durchgesetzt. Inzwischen habe das Gesetz mit zahlreichen Nachbesserungen internationalen Vorbildcharakter, so die SPÖ.
„Das Gewaltschutzgesetz war die große Errungenschaft der 1990er Jahre. Vernetzung und Interdisziplinarität haben es möglich gemacht“, meint Gabi Plattner, Geschäftsführerin des autonomen Frauenhauses. Das Frauenhaus sei heute vor allem Zufluchtsort für hochrisikogefährdete Frauen. „Verbesserungen sind im Bereich von Frauen mit Behinderung, Migrantinnen sowie Frauen mit Mehrfachdiskriminierung notwendig.“ Die Frauenhäuser unterliegen der Landesgesetzgebung und werden von den Ländern finanziert. „Was wir uns z.B. wünschen würden, sind bundesländerübergreifende Aufnahmen“, so Plattner.
„Das wäre auch beim Stalking gut“
Dass Gesetze einige Zeit brauchen, bis sie ihre volle Wirkung entfalten, zeige sich an den Zahlen des Gewaltschutzzentrums, wie Geschäftsführerin Eva Pawlata berichtet. Die Zahl der Wegweisungen war anfangs gering, steigt aber kontinuierlich an.
„Sehr positiv ist, dass wir proaktiv arbeiten können, weil die Polizei uns im Falle von häuslicher Gewalt die Daten übermittelt. Das wäre auch beim Stalking gut“, so Pawlata. Das Gewaltschutzzentrum Tirol hat in den vergangenen 20 Jahren mehr als 15.000 KlientInnen betreut, rund 6100 Wegweisungen aufgrund häuslicher Gewalt wurden verzeichnet.
Heute wie damals gelte: „Ein selbstbestimmtes Leben ist nur ohne Angst und Gewalt möglich“, so Yildirim und Wurm abschließend. Eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Gesetze ist daher notwendig, um die Vorbildwirkung zu erhalten.

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